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Der erste Beitrag
Wie hoch ist der Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV) durch den Arbeitgeber?
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zu der Privaten Krankenversicherung
beträgt für das Jahr 2014: 295,65 €
Zu beachten ist, dass der Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV für alle
Arbeitnehmer gezahlt wird, die:
- wegen der Überschreitung Jahresarbeitentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind
- oder von der Versicherungspflicht befreit wurden
- oder die ab 55 versicherungsfrei bleiben
Der Zuschuss ist jedoch auf die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrages
(ohne Krankentagegeld aber mit Beitragsentlastungstarif für das Alter!)
begrenzt und beträgt maximal 295,65 €.
Wichtig:
Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für die PKV-vollversicherten einkommenslosen
Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) des Arbeitnehmers gewährt!
Dieser Zuschuss wird jedoch nicht für einen in der GKV freiwillig versicherten Ehepartner gewährt.
Der Arbeitgeberzuschuss mindert sich nicht durch eine Beitragsrückerstattung!
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Pflegepflichtversicherung
beträgt für das Jahr 2014:
41,51 € bzw. 21,26 € in Sachsen.
Individuelle Vorschläge erhalten Sie jederzeit formlos per Email: info@versicherungsantrag24.de als Mindestangaben sollten Sie folgende Punkte markieren, kopieren und in eine E-Mail einfügen:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Beruf:
Aktuelle Versicherung:
Versicherungswunsch:
Sonstige Anmerkungen / Wünsche:
Sie sehen also, dass Sie bereits mit wenigen Angaben einen Versicherungsvorschlag erhalten können.
Hierbei können Sie sich ggf. auch an der oben aufgeführten Tarifgrafik orientieren.
Alternativ nutzen Sie das vorhandene Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK
Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
*****
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