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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 505

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

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1

Freitag, 22. November 2013, 21:38

Jahresreisekrankenversicherung für private Auslandsaufenthalte

Ich möchte Ihnen eine günstige Jahresreisekrankenversicherung für private Auslandsaufenthalte vorstellen.

Leistungsmerkmale:

Der Versicherungsschutz besteht bei der Jahres-Reise-Krankenversicherung für beliebig viele private Auslandsaufenthalte innerhalb eines Versicherungsjahres:
-> bis zu einem Alter von 64 Jahren für eine Dauer von 42 Tagen
-> ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren für 28 Tage je Reise.

Egal wo Sie sich im Ausland befinden, es werden 100 % der Kosten erstattet für:

-> ambulante ärztliche Heilbehandlung
-> Arzneien und Verbandmittel
-> stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
-> schmerzstillende zahnärztliche Behandlung
-> notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
-> zusätzliche Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports
-> Überführung und Bestattung bis 10.000,- EUR
-> Taxi- und Telefonkosten bis zusammen 50,- EUR

Die Situation im Ausland:

In vielen Ländern gibt es Probleme, wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter zum Beispiel mit der Europäischen Krankenversicherungskarte oder dem Auslandskrankenschein versuchen, eine Behandlung zu erhalten. Die Stiftung Warentest meint dazu beispielsweise: „Gesetzlich Krankenversicherte sollten für ihren Urlaub im Ausland eine Reisekrankenversicherung abschließen“ (Juni 2006).

Beispiele:

-> Ein gesetzlich Krankenversicherter erkrankt in Ägypten und muss sich dort einer Behandlung unterziehen. Da kein Sozialversicherungsabkommen besteht, muss er die Kosten selbst tragen.
-> Ein anderer Urlauber muss sich plötzlich in Spanien behandeln lassen. Der Arzt besteht auf die Zahlung in bar. Zurück Zuhause, muss der Urlauber erfahren, dass die abgerechneten Leistungen nicht in voller Höhe nach deutschem Krankenversicherungsrecht abzurechnen sind, auf der Differenz bleibt er sitzen.
-> Eine Urlauberin ist im Ausland erkrankt. Es wird Ihr dringend angeraten, sie zu weiteren medizinischen Behandlungen nach Deutschland zu fliegen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Kosten allerdings nicht.

In diesen Beispielen war der Urlauber Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Doch auch als privat Krankenversicherer macht eine Auslandsreisekrankenversicherung Sinn:

-> bei Erkrankungen und anschließenden Behandlungen im Ausland riskieren Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung keinen Verlust Ihrer Beitragsrückerstattung 8)

Ich wünsche Ihnen für den Fall eines Auslandsaufenthaltes eine sorgenfreie Zeit.

Mit freundlichem Gruß

Mike Wittmann
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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 505

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

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2

Dienstag, 23. Januar 2018, 13:44

Reisekrankenversicherung Onlinerechner - Auslandsreisekrankenversicherung online abschließen

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