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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 505

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

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1

Mittwoch, 29. Juni 2011, 17:16

Denken Sie an Ihren Ehepartner!

Sich haben sich vielleicht schon meinen Beitrag "Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft" in diesem Forum durchgelesen.

Sie wissen somit wie wichtig eine Anwartschaftsversicherung für Sie ist. Doch was ist mit Ihrem Ehepartner (Begriff nachfolgend geschlechtsneutral gehalten)?

Zunächst müssen wir unterscheiden:

a) Ihr Ehepartner ist ebenfalls für die Freie Heilfürsorge berechtigt

-> hier ist ebenfalls eine Anwartschaftsversicherung - meist die große zu empfehlen

b) Ihr Ehepartner ist nicht berufstätig

-> hier besteht (sofern Sie einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben) für Ihren Ehepartner und ggf. für Ihr Kind ein aktiver Beihilfeanspruch. Demnach sollte eine Private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe abgeschlossen werden.

c) Ihr Ehepartner ist derzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis beschäftigt


-> Auch hier ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll, da mit Ihrem Pensionseintritt und dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung automatisch ein Beihilfeanspruch für Ihren Ehepartner entsteht (analog Fall b). Dieses wird oftmals bei der Beratung / Planung übersehen :wacko: und hätte ohne Anwartschaftsversicherung zur Folge, dass Ihr Ehepartner weiterhin in er gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben müsste und auf den durch die Beihilfe / GKV nicht getragenen Kosten sitzen bleiben würde. Sofern Sie aktuell in dieser Konstellation ein Kind oder mehrere Kinder haben, die über die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner abgesichert sind, so sollten Sie diese frühzeitig mit einer kleinen Anwartschaftsversicherung für die PKV absichern. Diese kostet Sie etwas um einen Euro pro Kind, sichert Ihnen aber die spätere Aufnahme bei Überschreitung Ihrer Bezüge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ansonsten würden Sie (Stand 2015) für jedes Ihrer Kinder ca. 156 € für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft zahlen müssen. Die PKV kostet für Ihr Kind ca. 40 € im Topschutz.

:!: Empfehlung: Achten Sie beim Abschluss Ihrer Anwartschaftsversicherung auch auf Ihren Ehepartner und Ihre familienversicherten Kinder :!:

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie sich nicht mit mir in Kontakt zu treten. Gerne berechne ich Ihnen sowohl eine kleine als auch eine große Anwartschaft.

Hier gehts zur Angebotsanforderung: Anwartschaftsvorschlag anfordern

Einen schönen Tag wünscht Ihnen

Mike Wittmann
Webmaster von Versicherungsantrag24 - Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler

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