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Mittwoch, 17. Februar 2021, 17:48

Frühpensionierung mit der kleinen Anwartschaft

Moin Leute,

ich habe eine wilde Frage. Wenn ich als Beamter zwangspensioniert werde, wegen Dienstunfähigkeit. Sagen wir so direkt nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, dann sind die Bezüge die man bekommt ja recht überschaubar. Wenn mich nichts täuscht würde ich ca. 30 Prozent bekommen. Zahlt man sich dann mit der Heilfürsorge dumm und dämlich, wenn man nur eine kleine Anwartschaft hat oder würde es keinen Unterschied machen?

So wie ich das verstanden hatte, ist die Anwartschaft dafür da, dass man bei der Pensionierung nicht mehr in der Heilfürsorge und sich eine private Krankenversicherung holen muss. Durch die Anwartschaft würde man die Kosten dafür minimieren.

In so einem Beispiel würde sich meines Erachtens eine große Anwartschaft doch lohnen oder übersehe ich da etwas ?(


Gruß

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

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Donnerstag, 22. Juli 2021, 09:48

Hallo Indran,

die Anwartschaft ist in der Tat dafür da, dass bei Ende der aktiven Dienstzeit oder aber auch bspw. bei einem Wechsel des Dienstherrn der ergänzende Beihilfe-Anteil aus der PKV aktiviert wird.

Da wir in Deutschland eine Versicherungspflicht haben, muss der Schutz 100 % betragen, somit in Deinem Beispiel 70 % über die Beihilfe und dann aktiv 30 % aus der PKV.

Ebenfalls auf Dein Beispiel bezogen wäre aufgrund der frühen (ungeplanten) Aktivierung der Anwartschaft der finanzielle "Schaden" noch überschaubar. Grundsätzlich sicherst Du Dir mit einer kleinen Anwartschaft nur den Umstand, dass Du bei der Aktivierung der Anwartschaft zu dem Zeitpunkt dann keine erneute Risikoprüfung durchlaufen musst (und somit auch nicht abgelehnt werden kannst).

Die große Anwartschaft macht genau das gleiche, jedoch "friert" sie zusätzlich das Alter für die PKV ein, zu welchem Du die große Anwartschaft abgesichert hast.

Es ist daher sinnvoll sich spätestens ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung auf Lebenszeit mit dem Thema große Anwartschaft zu beschäftigen und sich jedoch im Vorfeld ab Dienstbeginn die kleine Anwartschaft zu sichern.

Weiterhin ebnet die Anwartschaft auch die Absicherung von Nachwuchs. Per Kindernachversicherung ist es dann möglich Babys ab Geburt in dann aktiven Beihilfetarifen zu versichern und zwar ohne Prüfung der Gesundheit. Das kann durchaus relevant werden, daher: Den Schutz der Anwartschaft möglichst schon bei Beginn für einen guten Leistungsumfang absichern.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

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