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Vorsicht vor der kleinen Anwartschaft nach der abgeschlossenen Ausbildung bei der Polizei!
Vorsicht bei einer kleinen Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Polizisten?
Eine kleine Anwartschaftsversicherung ist besser als keine Anwartschaftsversicherung, soviel vorab. Warum jedoch dennoch ein genauer Blick auf die Absicherung Sinn ergibt, möchte ich Ihnen im Folgenden erklären.
...Lieber eine kleine oder große Anwartschaft? Vor dieser Frage stehen Sie wahrscheinlich erst, nachdem Sie wissen was eine Anwartschaft überhaupt ist und wofür Sie diese benötigen. Um den Unterschied zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft zu verstehen, sollte man sich zunächst über die Eigenschaft einer Anwartschaft im Klaren sein.
Die Anwartschaft bedeutet wie der Name bereits sagt, dass man sich eine Anwartschaft auf einen späteren aktiven Versicherungsschutz sichert.
Wichtig hierbei ist der Aspekt, dass man sich bei einer Anwartschaftsversicherung grundsätzlich den Gesundheitszustand bei Antragstellung sichert. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Wissen Sie bereits heute, dass Sie erst in vielen Jahren, z. B. auch erst bei Pensionierung einen aktiven privaten Krankenversicherungsschutz benötigen, so sollten Sie bereits heute eine große Anwartschaft abschließen.
Die große Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen neben der nicht erneut benötigten Gesundheitsprüfung auch das Ansammeln von Altersrückstellungen.
Einfach gesprochen: Sie steigen im Hohen Alter so ein, als wären Sie die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen. Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.
Übersicht:
kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend. Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter
große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern. Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden
Insbesondere nach der erfolgreichen Polizeiausbildung und Übernahme in den Polizeidienst kann es nur noch eine Entscheidung geben: die große Anwartschaft! (sofern Sie nicht direkt nach der Ausbildung einen aktiven Beihilfeanspruch haben). Grundsätzlich ist daher z. B. Polizisten (ausgelernt) nur zu einer großen Anwartschaft zu raten, da mit Pensionierung NICHT das hohe Eintrittsalter bei der Beitragsermittlung zu Grunde gelegt wird. Hier hätte man mit einer kleinen Anwartschaft jahrelang an der falschen Stelle gespart.
Hier ist Vorsicht geboten, denn bei einem Abschluss für eine Anwartschaftsversicherung sollten Sie auf die jeweiligen Vor- und Nachteile hingewiesen werden. Hier besteht jedoch für Sie eine große Gefahr der Falschabsicherung
Warum besteht eine Gefahr durch eine kleine Anwartschaftsversicherung? Hier etwas aus der leider vorkommenden Praxis:
Leider läuft die Beratung für Personen mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge oftmals nicht über den späteren Bedarf, sondern über den jetzt günstigen Beitrag.
Doch wen möchten Sie in 30 Jahren dafür haftbar machen... Ein seriöser Berater wird demnach immer offen mit dieser Thematik umgehen. Eine kleine Anwartschaftsversicherung ist höchstens für die Dauer der Ausbildung (z. B. in der Ausbildung zum Polizeibeamten) sinnvoll, diese kleine Anwartschaft sollte jedoch nach dem Ausbildungsende - sofern kein aktiver Beihilfeanspruch besteht - bis zur Pensionierung auf eine große Anwartschaftsversicherung umgestellt werden. Für Einsteiger in den Polizeidienst als gut gemeinten Tipp!
Hinweis in eigener Sache: Versicherungsantrag24.de kennt die Besonderheiten der einzelnen Beihilfevorschriften und steht Ihnen jederzeit als kompetenter Ansprechpartner in Fragen der Privaten Krankenversicherung für Polizisten zur Verfügung!
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Natürlich erhalten Sie neben der für Sie wichtigen Pflegepflichtversicherung und einer kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung auch die für Sie notwendigen Beihilfeergänzungstarife um die Beihilfelücken in Ihrem Bundesland / dem Bund sinnvoll schließen zu können.
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Haben Sie weitere Fragen? Nutzen Sie ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!
Alternativ nutzen Sie das weiter unten aufgeführte Formular zum kostenlosen Umstellungs-Service von einer kleinen auf eine große Anwartschaft.
Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
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Persönliche Anmerkung hierzu: Als Berufseinsteiger haben Sie häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Ihre Versicherungsfragen kümmern zu können, einige von Ihnen haben auch nur am Wochenende Zugriff auf Ihren Rechner. Dieser Umstand ist mir bekannt und ich freue mich Ihnen auch zu den Ihnen möglichen Zeiten Unterstützung in Fragen der Privaten Krankenversicherung bieten zu können. Zögern Sie also nicht Ihre Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.
Mit der kleinen Anwartschaft haben Sie in der Praxis häufig das Nachsehen...
Aus aktuellem Anlass hier noch ein Beispiel für eine ungünstige Beratung eines Polizeianwärters oder Polizeibeamten...
Ein Makler hat einen Polizisten der Bundespolizei ab der Ausbildung in einer kleinen Anwartschaft versichert. Nach der Ausbildung wurde versäumt die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaftsversicherung umzustellen. Seit dem Ausbildungsende sind etwa 10 Jahre vergangen. Jetzt wechselt der Bundespolizeibeamte seinen Dienstherrn und beginnt ein Dienstverhältnis als Polizeibeamter des Landes Brandenburg.
Aussage des Maklers"Können Sie mir helfen, ich kenne mich mit der Beihilfe in Brandenburg nicht so gut aus"...Vielleicht ist das "nicht so.." etwas untertrieben..
Jetzt beginnt das Problem:
Im Bundesland Brandenburg hat der Polizeibeamte einen aktiven Beihilfeanspruch, somit muss die kleine Anwartschaft in Beihilfetarife aktiviert werden.
Bei der Beitragsberechnung gilt das aktuelle Eintrittsalter.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht übrigens nicht.
Jetzt bemängelt der Polizeibeamte (zu Recht), dass eine Dienstkollegin bei der Polizei in Brandenburg alle weniger bezahlen würden.
Stimmt, denn nach der erfolgreichen Ausbildung bei der Polizei in Brandenburg erhält man direkt einen aktiven Beihilfeanspruch uns sammelt somit automatisch Altersrückstellungen an. Der beschriebene Polizeibeamte wechselt jetzt von einer Absicherung ohne Altersrückstellungen in eine Absicherung mit Altersrückstellungen und bezahlt somit einen Mehrbeitrag im Verhältnis zu den Dienstkollegen.
Zum besseren Verständnis hier ein kurzes Beispiel welches Eintrittsalter in die Private Krankenversicherung und somit zur Beitragsberechnung herangezogen wird:
- Ein Bundespolizist beginnt im Alter von 20 Jahren seine Polizeiausbildung und schließt dafür eine kleine Anwartschaft ab und aktiviert mit 30 Jahren -> Eintrittsalter als 30-Jähriger.
- Ein Polizeianwärter aus Brandenburg absolviert erfolgreich mit 22 Jahren seine Polizeiausbildung und wird in den aktiven Polizeidienst des Landes Brandenburg (Beihilfe) übernommen. -> Eintrittsalter als 22-Jähriger
- Ein Beamter der Bundespolizei wechselt nach erfolgreich absolvierter Polizeiausbildung im Alter von 22 Jahren von einer kleinen in eine große Anwartschaft. -> Eintrittsalter als 22-Jähriger
Fazit:
Ich würde es als Glück im Unglück bezeichnen.
Warum Unglück?
Hier wurde vermutlich nicht ordentlich beraten und der Makler muss seinem Kunden jetzt Rede und Antwort stehen, warum seine Dienstkollegen weniger bezahlen als er. Hier hätte nach der erfolgreichen Polizei-Ausbildung ein Wechsel von kleiner in große Anwartschaft erfolgen müssen um spätere Unstimmigkeiten bei der Beitragshöhe zu vermeiden.
Warum Glück?
Weil hier durch einen ungeplanten Zufall - den Wechsel des Dienstherren in Verbindung mit einem aktiven Beihilfeanspruch - ein größeres Übel bei der Beitragsberechnung bei Pensionierung vereitelt wurde. Bei der Pensionierung des Bundespolizeibeamten wäre der Makler schon lange nicht mehr tätig gewesen...
Tipp: Seien Sie wachsam bei Ihrer Entscheidung für eine kleine Anwartschaftsversicherung, diese holt Sie spätestens bei der Pensionierung wieder ein.