Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum .
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Neues in 2019 - Polizei Brandenburg - Einführung der Freien Heilfürsorge
Die Freie Heilfürsorge wird in Brandenburg ab 2019 eingeführt!
Als Polizeibeamter in Brandenburg hast Du die Möglichkeit Dich ab dem 01.01.2019 für die Freie Heilfürsorge zu entscheiden. Anders als bei der Beihilfe benötigst Du keine aktive ergänzende Beihilfe-PKV, sondern höchstens eine PKV Zusatzversicherung ergänzend zur Freien Heilfürsorge.
Auch für Polizeibeamte die sich bereits früher - ja es schon einmal eine Wahlmöglichkeit bei Verbeamtung vor 1997 - für die Heilfürsorge entschieden haben, fällt ab dem 01.01.2019 der Bezugsabzug von 1,4 % der Besoldung automatisch weg. Gängige Gewerkschaften weisen jedoch darauf hin, dass es im Januar noch zu einem Abzug kommen könnte der später aber wieder gutgeschrieben wird.
Die Wahlmöglichkeit für die Freie Heilfürsorge gibt es jetzt einmalig, der Antrag kann bis einschließlich dem 31.12.2019 auf Freie Heilfürsorge gestellt werden.
Wichtig: Aktuell werden die Seiten für die Polizei in Brandenburg nach und nach bei uns aktualisiert. Dieses ist zunächst ein Vorabinfo zur kommenden Neuerung für die Polizei Brandenburg.
Die Frage die sich die meisten von Euch stellen werden: Nehm ich die kostenlose Freie Heilfürsorge oder bleibe ich bei der Absicherung Beihilfe und PKV in Brandenburg?
Die Antwort auf die Frage mag zunächst ganz simpel erscheinen, klar entscheide ich mich für die Freie Heilfürsorge, schließlich kostet mich das nichts. Jedoch sollte es jedem von Euch bewusst sein: Die Freie Heilfürsorge ist in etwa vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Dementsprechend bescheiden ist die medizinische Versorgung und damit einher gehen Lücken im Versicherungsschutz die wieder durch eine PKV Zusatzversicherung gemindert werden müssten / sollten.
Die Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung inkl. Beitragsergänzungstarif hat den Vorteil, dass Ihr von dem Leistungsversprechen der Privaten Krankenversicherung profitiert. Zudem könnt Ihr Euch den Schutz den Ihr braucht oder wünscht selbst aussuchen. Wichtig dabei zu wissen ist, dass Ihr Euch durch die PKV den Zugang zu besserer medizinischen Behandlung, Medikation und Therapieformen und auch zu Spezialisten sichert.
Das mag in jungen Jahren hier und dort nicht wichtig erscheinen, bietet im Fall der Fälle jedoch die gewisse Sicherheit. Grade die unter Euch die einen Anspruch auf 70 % Beihilfe haben, würde ich eher zum Verbleib in der Beihilfe und PKV raten. Das Thema medizinische Versorgung ist nicht zu unterschätzen.
Ihr müsst daher "nur" die Entscheidung treffen, was Euch bis zu Eurer Pensionierung wichtiger ist: Eine kostenfreie medizinische Versorgung mit Lücken (Freie Heilfürsorge) oder die Variante mit bereits jetzt hochwertigem Zugang zu besserer Medizin (Beihilfe + PKV).
Ihr habt die Wahl, wichtig falls Ihr Euch für die Freie Heilfürsorge entscheidet: Sichert möglichst eine kleine Anwartschaft (während der Ausbildung) bzw. eine große Anwartschaftsversicherung (möglichst zeitnah nach der Ausbildung) ab!
Bei Fragen stehe ich Euch entweder im kostenfreien PKV-Chat Rede und Antwort (Symbol unten rechts am Bildschirm), oder wie gehabt über E-Mail (info@versicherungsantrag24.de) oder eines unserer Formulare auf unseren Seiten.