Hallo Leon,
zunächst vielen Dank für Deine Frage. Vielleicht dürfte diese auch den einen oder anderen Leser des Forums interessieren.
In meiner Funktion als Versicherungsmakler kommt es mir häufig unter, dass sich Dienstanfänger erst kurz vor knapp vor der finalen Abgabe der Bestätigung einer Pflegepflichtversicherung beim Dienstherrn an mich mit dem Wunsch eines Angebots richten.
In Deutschland herrscht eine Kranken- und Pflegeversicherungs-Pflicht. Pflicht bedeutet dabei, dass sich keiner aussuchen kann, wann diese beginnen soll. Eine Nichtbeachtung stellt zudem eine Ordnungswiedrigkeit dar und kann zu einem Bußgeld führen. Das sollte Dir dann aber auch Dein Dienstherr erklären, wenn es soweit ist.
Weiterhin sollte immer beachtet werden, dass die Gesundheitsfragen am Tag der Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.
Mal nebenbei:
Manchmal ist der Teufel ein Eichhörnchen... Leider läuft nicht immer alles wie geplant. Stell Dir vor, Du wartest mit der Beantragung der Pflegepflichtversicherung (und Anwartschaft) unnötig lange, Du stellst also erst heute den Antrag obwohl Du vor drei Wochen Deinen Dienstbeginn hattest. Blöd war nur, dass Du Dich in den letzten Wochen komisch gefühlt hast und einfach mal zum Arzt gegangen bist - gut das war nicht der einzige, danach kamen noch Facharztbesuche dran. Diagnose: Verdacht auf Multiple Sklerose. Eine schleichende Krankheit, welche Dich zwar zunächst Deinen Dienst antreten lässt, aber hinterher nicht unwahrscheinlich zur Pflegebedürftigkeit führt. ... Mal eben noch schnell den Antrag stellen ist dann nicht... Das hagelt Ablehnungen.
Also - sicherlich ein Extremfall - aber nimm das für weitere mögliche Diagnosen, die vor der Antragstellung gestelt werden können. Es gibt solche Fälle in der Praxis, leider.
Der Dienstherr verlangt die Vorlage eines Nachweises zur Pflegepflichtversicherung mit Dienstantritt, daher stellt sich neben der herrschenden Versicherungspflicht diese Frage nicht.
Aus diesem Grund sollte jeder Dienstanfänger sich - bestenfalls - vor dem Ausbildungsbeginn, spätestens aber kurz danach um eine Pflegepflichtversicherung bemühen. Dabei unterstütze ich gern.
Der Beginn der Versicherung ist dann der Dienstbeginn, welcher dem Dienstherrn dann in Form des Nachweises auch noch kurz nach dem Dienstbeginn genügt.
Für alle die diesen Beitrag lesen: Sofern ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht, sollte grundsätzlich (!!!) auch eine Anwartschaftsversicherung abgesichert werden. Auch hierzu sind zahlreiche Beiträge im Forum vorhanden, gern berate ich aber auch dazu individuell.
Weiterhin ist die Anwartschaft nur über die GdP nicht ausreichend, hier braucht es eine Ergänzung (Beihilfeergänzungtarif) um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Mit der Überzeugung die GdP-Anwartschaft würde ausreichen begibt man sich auf dünnes Eis - auch hierzu berate ich gern.
Viele Grüße
Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler