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Polizei in Hessen - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung
Ausbildung zum Polizeidienstbeamten im Bundesland Hessen - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Beihilfeergänzung zur Privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung.
Als Polizeianwärter des Landes Hessen hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge Deines Dienstherrn gegenüber Dir als Beamten und Deiner Familie. Der Dienstherr trifft Vorkehrungen, dass Dein Lebensunterhalt als Beamter bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Das Beihilfesystem stellt allerdings nur eine „Teilhilfe“ dar. Anfallende Kosten sind nicht zu 100 % abgedeckt. Es entstehen „Beihilfelücken“, da Dein Dienstherr nur für sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ Leistungen erbringt.
Die Beihilfe erhälst Du somit von Deinem Dienstherren. Hier spricht man auch von einem Beihilfeanspruch. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Kostenübernahme der anfallenden Krankheitskosten die zu einem bestimmten Teil von dem Land Hessen übernommen werden.
ACHTUNG: Seit dem 21.11.2021 haben Beamtenanwärter einen Beihilfeanspruch von 70 % ambulant und 85 % stationär (Bilder gelten weiterhin für Beamte)
Diese Form der Krankenversicherung ist wahrscheinlich etwas komplett neues für Dich. In der Regel warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit dem Ausbildungsbeginn bei der Polizei in Hessen. Ab Beginn Deiner Karriere bei der Polizei Hessen musst Du Dich jetzt erstmals eigenständig um die Beitragszahlung für die Pflegepflichtversicherung und um eine ergänzende Private Krankenversicherung (PKV) kümmern.
Aufgrund der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung in Deutschland bist auch Du dazu verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung und eine Ergänzung zu der Teilhilfe über das Land Hessen durch eine Restkostenversicherung zu der Beihilfe abzusichern. Die genauen Anforderungen an den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sind im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG), und zwar im § 193 Abs. 3, definiert.
Die Teilhilfe über das Land Hessen hat ebenfalls Lücken, hierfür gibt es sogenannte private Beihilfeergänzungstarife.
Was sind Beihilfeergänzungstarife und wofür benötige ich diese?
Die Beihilfe wird nicht auf die gesamten Krankheitskosten, sondern nur auf die so genannten „beihilfefähigen Aufwendungen“ gewährt. Die Teilhilfe über das Land Hessen enthält keine vollständige Kostenübernahme, genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Leistungslücken in Deinem Beihilfeanspruch. Diese gelten unter anderem für: Zahnersatz und Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen.
Wie hoch ist Dein Beihilfeanspruch durch die Teilhilfe des Landes Hessen?
Vorab: Die Beihilfeverordnung im Land Hessen ist die - für die Beratung in der Krankenversicherung - häufig als komplexeste Version aller gültigen Beihilfeverordnungen verschrien. Aus diesem Grund ist auch die Wahl des richtigen Versicherungs-Experten, der sich mit den beihilfespezifischen Besonderheiten im Land Hessen zur Krankenversicherung auskennt, entscheidend. Die Höhe im Bundesland Hessen richtet sich nach mehreren Kriterien und ist daher individuell zu prüfen:
- Alleinstehende Beamte erhalten 50 % für ambulante, 65 % für stationäre Regelleistung und 65 % für stationäre Wahlleistung Beihilfesatz (*)
- Verheiratete oder verwitwete Beamte erhalten 55 % für ambulante, 70 % für stationäre Regelleistung und 70 % für stationäre Wahlleistung Beihilfesatz (*)
*) Die Erhöhung des Beihilfesatzes um 5 % gilt nicht, wenn der verheiratete Ehegatte selbst beihilfeberechtigt, pflichtversichert oder über der Einkommensgrenze verdient.
- Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich Dein Beihilfesatz um 5 % bis Du maximal 70 % ambulant und 85 % stationär erhältst.
Du und Deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhaltet die gleichen Beihilfesätze in Hessen!
Gibt es auch einen Beihilfeanspruch für meinen Ehepartner und mein(e) Kind(er)?
Das Land Hessen beteiligt sich an den Krankheitskosten im Rahmen einer Teilhilfe für Deine(n) Ehepartner(in) in gleicher Höhe wie für Dich selbst. Für Deinen Ehepartner besteht der Beihilfeanspruch jedoch nur, wenn ihr / sein Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz) im vorletzten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages den steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32 a Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht übersteigt.
Der Beihilfeanspruch für Kinder ist ebenfalls so hoch wie Dein eigener Beihilfeanspruch.
Demnach brauchst Du nur die Differenz zu den 100 % durch eine Private Krankenversicherung abzusichern.
Warum soll ich eine Private Krankenversicherung und keine Gesetzliche Krankenversicherung absichern? Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet keinen auf das Beihilferecht ausgelegten Versicherungsschutz. Hier musst Du ansonsten 100 % Beitrag aus eigener Tasche bezahlen, obwohl Du nur (z. B.) 50 % Restkosten absichern musst.
Die Beitragshöhe in der GKV ist zudem einkommensabhängig und der Dienstherr beteiligt sich nicht am 100% von Dir zu tragenden Beitrag!
Die Stiftung Warentest hat bestätigt, dass eine Private Krankenversicherung für Beamte empfohlen wird.
Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in Hessen? Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!
Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!
Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Hessen, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!
Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.
Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen abendlichen Chat zur Privaten Krankenversicherung!
Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Polizei Hessen!
ACHTUNG: Beihilfeänderung in Hessen ab dem 01.11.2015!
Bitte beachte hierzu die genauen Hinweise zur Beihilfeänderung in Hessen 2015 für Polizeibeamte und Polizeianwärter in unserem Beitrag Nr. 3 mit allen wichtigen Informationen zur Beihilfeänderung der BVO Hessen!
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Info zur beitragsfreien Familienversicherung von Kindern in der GKV über den Ehepartner - Das ist zu beachten!
Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:
Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!
Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?
Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation! Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:
- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst nochunterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze. -> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.
Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind.
Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:
1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif
Fazit: Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!
Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.
Beihilfeänderung in Hessen ab dem 01.11.2015 - Wichtige Informationen zu den Wahlleistungen für Polizeibeamte in Hessen
Beihilfeänderung in Hessen 2015: Beihilfe nur noch für stationäre Wahlleistungen gegen Zahlung von 18,90 €!
Zum 01.11.2015 hat das Bundesland Hessen seine Beihilfevorschrift geändert und stellt seine Beamten damit vor eine Wahl den Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen durch die Zahlung eines Betrages von 18,90 € (weiter) zu erhalten. Zukünftig wird Beihilfe für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmerzuschlag abzgl. 16 EUR täglich und wahlärztliche Behandlung) nur noch gewährt, wenn Du als Beihilfeberechtigter monatlich auf 18,90 EUR Deiner Besoldung verzichtest.
Mit diesem Betrag sicherst Du Dir den Wahlleistungsanspruch für Dich und all Deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Da die 18,90 EUR direkt von den Bezügen einbehalten werden sind sie somit nicht steuerpflichtig. Das hessische Finanzministerium vertritt die Auffassung, dass die 18,90 EUR nach §3 Nr.11 EstG steuerfrei sind. Mit anderen Worten: Der tatsächliche Nettoaufwand beim Dir als Beihilfeberechtigten ist geringer, abhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz.
Das Wahlrecht muss gegenüber der Beihilfestelle ausgeübt werden. Es gelten folgende Fristen: Für am 01.11.2015 vorhandene Beihilfeberechtigte
Beamte auf Widerruf:
1. Wahlrecht - 3 Monate ab Beihilfeänderung (Fristablauf ist der 31.01.2016)
2. Wahlrecht - 3 Monate ab Ernennung zum Polizeibeamten / Polizeibeamtin auf Probe
3. Wahlrecht - 3 Monate ab Ernennung zum Polizeibeamten / Polizeibeamtin auf Lebenszeit
Beamte auf Probe:
1. Wahlrecht - 3 Monate ab Beihilfeänderung (Fristablauf ist der 31.01.2016)
2. Wahlrecht - 3 Monate ab Ernennung zum Polizeibeamten / Polizeibeamtin auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit:
Einmaliges Wahlrecht - 3 Monate ab Beihilfeänderung (Fristablauf ist der 31.01.2016
Für Neueinstellungen nach dem 01.11.2015:
1. Wahlrecht - 3 Monate ab Ernennungzum Polizeibeamten / Polizeibeamtin auf Widerruf
2. Wahlrecht - 3 Monate ab Ernennung zum Polizeibeamten / Polizeibeamtin auf Probe
3. Wahlrecht - 3 Monate ab Ernennung zum Polizeibeamten / Polizeibeamtin auf Lebenszeit
Für am 01.11.2015 beurlaubte Beamte:
3 Monate mit dem Wiederaufleben der Beihilfeberechtigung
Zusätzliche Wahlrechte:
3 Monate bei Versetzung von einem anderen Dienstherrn
6 Monate bei Entstehen eines Anspruchs auf Witwen-, Witwer- oder Waisengeld nach dem 01.11.2015
Die Zahlungspflicht ruht während der Elternzeit und während einer Beurlaubung mit Beihilfeanspruch.
Wichtig:
Lässt Du die genannten Fristen ungenutzt verstreichen, entfällt automatisch Dein Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen! Und zwar rückwirkend zum Beginn der Ausschlussfrist – für Dich und all Deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Der 18,90 EUR Abzug ist grundsätzlich familienbezogen, mit einer einzigen Ausnahme: Wenn Du und Dein(e) Ehepartner(in) beide Beamte des Landes Hessen seid, dann sind die 18,90 EUR doppelt zu zahlen.
Noch ein wichtiger Hinweis:
In einem laufenden Dienstverhältnis erhältst Du keinen weiteren Hinweis, dass z.B. mit Verbeamtung auf Lebenszeit ein erneutes Wahlrecht entsteht. Wer also beispielsweise nur während der Ausbildung auf die Wahlleistungsbeihilfe verzichten möchte, muss selbst darauf achten wann die erneute Erklärungsfrist beginnt. Ist die Erklärung für die Wahlleistungen aber erst einmal wirksam abgegeben worden, muss sie nicht erneut wiederholt werden (z.B. bei Ernennung zum Polizeibeamten auf Lebenszeit).
Besonderheit beim Wahlrecht für Hinterbliebene:
Beihilfeberechtigte Hinterbliebene von Polizeibeamten müssen innerhalb von 6 Monaten generell eine eigene Erklärung abgeben. Auch dann, wenn bereits bis zu Deinem Tod ein Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen bestanden hat!
Übrigens: Die einmal getroffene Entscheidung für die Wahlleistungen kann jederzeit widerrufen werden (mit Wirkung zum nächsten Monatsersten). Wie müssen unsere bereits versicherten Kunden mit stationären Wahlleistungstarifen in Hessen auf die Beihilfeänderung reagieren? 1. Die 18,90 EUR Erklärung wird abgegeben
Dein Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen besteht unverändert fort. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes ist daher nicht notwendig.
2. Die 18,90 EUR Erklärung wird nicht abgegeben
Damit entfällt Dein Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen rückwirkend zum 01.11.2015. Der bestehende Beihilfetarif für stationäre Wahlleistungen muss so angepasst werden, dass die entstehende Beihilfelücke geschlossen wird. Innerhalb von 6 Monaten ist diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Die Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgt immer zum Zeitpunkt der Beihilfeänderung.
Was können wir Dir als betroffenen Kunden empfehlen?
Grundsätzlich ist jedem Beihilfeberechtigten zu empfehlen, die 18,90 EUR zu zahlen. Mit diesem Betrag sicherst Du Dir den Wahlleistungsanspruch für Dich und all Deine (auch zukünftigen) berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die private Absicherung der entfallenden Beihilfeansprüche für stationäre Wahlleistungen ist in der Regel teurer. Etwas anderes gilt je nach persönlicher Situation für Polizeibeamte auf Widerruf. Hier kann es sich lohnen, die 18,90 EUR Erklärung erst mit Verbeamtung auf Probe abzugeben. In den entsprechenden Ausbildungstarifen ist der Mehrbeitrag für die notwendige 100 % Stufe meist geringer als der Besoldungsabzug. Generell sollte bei der Entscheidung für oder gegen die 18,90 EUR unbedingt Deine spätere Lebensplanung berücksichtigt werden
Bei weiteren Fragen stehe ich persönlich auch innerhalb des abendlichen kostenlosen Chats zur Beantwortung Deiner Fragen und Angebotswünsche bereit.
Alle Polizeianwärter(innen) und Polizeibeamte / Polizeibeamtinnen die Ihren Versicherungsschutz beihilfekonform zur Beihilfevorschrift Hessen (BVO Hessen) mit einem unverbindlichen Angebot prüfen wollen, können sich hier ein Angebot anfordern.
Vielen Dank für Dein Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
Webmaster von Versicherungsantrag24- Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler
Beihilfeänderung in Hessen ab dem 24.11.2021 - speziell für Anwärter der Polizei in Hessen, aber auch für alle anderen Beamtenanwärter vom Land Hessen.
Nein, das Bundesland oder vielmehr die Beihilfeverordnung in Hessen ist kein Zuckerschlecken für Berater im Bereich der Krankenversicherung. Auch jetzt wieder haut die Beihilfeverordnung in einer kürzlich beschlossenen Änderung der Beihilfeverordnung Hessen eine Änderung für seine Beamtenanwärter raus.
Demnach haben seit dem 24.11.2021 alle Beamtenanwärter die der Beihilfe Hessen unterliegen ab sofort einen Beihilfeanspruch von ambulant 70 % Beihilfe und stationär 85 % Beihilfe. Nach dem Ausbidlungsende gelten dann wieder die üblichen Beihilfesätze wie bspw. für einen ledigen kinderlosen Beamten 50 %.
Das macht die Absicherung von aktiven Beihilfetarifen in Hessen für Beamtenanwärter zu einer deutlich günstigeren Geschichte als vorher. Schließlich müssen jetzt nur noch 30 % ambulant und nur 15 % stationär (Regelung mit 18,90 € gilt weiter wie oben beschrieben) absichern.
Kommt für eine bedarfsgechte Absicherung und einen unabhängigen Versicherungsvergleich zu Eurer Privaten Krankenversicherung gern jederzeit auf mich zu und nutzt entweder das Formular über diesem Beitrag oder nutzt das Formular über unsere Hauptseit: