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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

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Samstag, 19. September 2015, 14:10

Polizei in Rheinland-Pfalz - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter und Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

Ausbildung zum Polizeidienstbeamten /Polizeidienstbeamtin im Bundesland Rheinland-Pfalz - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung und einer Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärter des Landes Rheinland-Pfalz hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe. Nur für die Dauer des Dienstes innerhalb der Bereitschaftspolizei besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge. Für diesen Zeitraum muss der bisherige Beihilfe-Versicherungsschutz in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden.

Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge Deines Dienstherren gegenüber Dir als Beamter und Deiner Familie. Der Dienstherr trifft Vorkehrungen, dass Dein Lebensunterhalt als Beamter bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Das Beihilfesystem stellt allerdings nur eine „Teilhilfe“ dar. Anfallende Kosten sind nicht zu 100 % abgedeckt. Es entstehen „Beihilfelücken“, da Dein Dienstherr nur für sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ Leistungen erbringt.

Die Beihilfe erhälst Du somit von Deinem Dienstherren. Hier spricht man auch von einem Beihilfeanspruch. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Kostenübernahme der anfallenden Krankheitskosten die zu einem bestimmten Teil von dem Land Rheinland-Pfalz übernommen werden.



Diese Form der Krankenversicherung ist wahrscheinlich etwas komplett neues für Dich. In der Regel warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit dem Ausbildungsbeginn bei der Polizei in Rheinland-Pfalz.
Ab Beginn Deiner Karriere bei der Polizei in Rheinland-Pfalz musst Du Dich jetzt erstmals eigenständig um die Beitragszahlung für die Pflegepflichtversicherung und um eine ergänzende Private Krankenversicherung (PKV) kümmern.

Aufgrund der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung in Deutschland bist auch Du dazu verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung und eine Ergänzung zu der Teilhilfe über das Land Rheinland-Pfalz durch eine Restkostenversicherung zu der Beihilfe abzusichern. Die genauen Anforderungen an den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sind im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG), und zwar im § 193 Abs. 3, definiert.

Die Teilhilfe über das Land Rheinland-Pfalz hat ebenfalls Lücken
, hierfür gibt es sogenannte private Beihilfeergänzungstarife.



Was sind Beihilfeergänzungstarife und wofür benötige ich diese?
Die Beihilfe wird nicht auf die gesamten Krankheitskosten, sondern nur auf die so genannten „beihilfefähigen Aufwendungen“ gewährt. Die Teilhilfe über das Land Rheinland-Pfalz enthält keine vollständige Kostenübernahme, genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Leistungslücken in Deinem Beihilfeanspruch. Diese gelten unter anderem für: Zahnersatz und Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen.



Wie hoch ist Dein Beihilfeanspruch durch die Teilhilfe des Landes Rheinland-Pfalz?
Du hast einen aktiven Beihilfeanspruch in Rheinland-Pfalz in Höhe von 50 %, dieser erhöht sich auf 70 % wenn Du zwei oder mehr Kinder hast.

Gibt es auch einen Beihilfeanspruch für meinen Ehepartner und mein(e) Kind(er)?
Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich an den Krankheitskosten im Rahmen einer Teilhilfe für Deine(n) Ehepartner(in) in Höhe von 70 %. Für Deinen Ehepartner besteht der Beihilfeanspruch jedoch nur, wenn ihr / sein Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen richten sich nach dem Termin der Eheschließung. Für Eheschließungen bis zum 31.12.2011 gilt die jährliche Einkommensgrenze von 20.450 Euro, für Eheschließungen ab dem 01.01.2012 gilt eine jährliche Einkommensgrenze in Höhe des steuerrechtlichen Grundfreibetrages – derzeit 8.354 Euro (2014).

Im schlechtesten Fall - bei Deinem Tod - erhält der Versogungsempfänger (Witwe oder Witwer) ebenfalls 70 % Beihilfe.

Der Beihilfeanspruch für Kinder und Waisen beträgt 80 %.

:!: Demnach sind für den Ehepartner 30 % und für Kinder 20 % Restkosten durch eine Private Krankenversicherung abzusichern.

Warum soll ich eine Private Krankenversicherung und keine Gesetzliche Krankenversicherung absichern?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet keinen auf das Beihilferecht ausgelegten Versicherungsschutz. Hier musst Du ansonsten 100 % Beitrag aus eigener Tasche bezahlen, obwohl Du nur 50 % Restkosten absichern musst.
Die Beitragshöhe in der GKV ist zudem einkommensabhängig und der Dienstherr beteiligt sich nicht am 100% von Dir zu tragenden Beitrag!

Bei beihilfeberechtigten Ehepartnern wäre der Unterschied noch gravierender, hier müsstest Du 100 % Beitrag zahlen, obwohl Du nur 30 % Restkosten absichern müsstest, gleiches gilt für Kinder mit 20 %.

Die Stiftung Warentest hat bestätigt, dass eine Private Krankenversicherung für Beamte empfohlen wird.

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Rheinland-Pfalz, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen abendlichen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Polizei Rheinland-Pfalz!

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Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Montag, 28. September 2015, 15:42

Kinder: Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV bei Beamten-Ehepartnern - Das sollten Sie wissen!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

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Samstag, 23. Mai 2020, 07:53

Info zur Aktualität für die Polizei Rheinland-Pfalz

Du möchtest wissen, ob die Angaben in diesem Beitrag noch aktuell sind?

Auch in 2020 sind die o. g. Angaben für Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz gültig. Gleiches gilt zudem für die Angaben für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz.

Von Zeit zu Zeit wird mir genau diese Frage gestellt, da dieses Thema in der Tat auch schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Die Art und Weise wie die Beihilfe in Rheinland-Pfalz gewährt wird, ändert sich in der Regel höchstens einmal in Teilbereichen. Sollten relevante Änderungen erfolgen, so erfährst Du das in diesem Beitrag.

Solltest Du also jemanden suchen, der auf die Themen der Polizeiabsicherung seit vielen Jahren spezialisiert ist, so darfst Du Dich gern an mich wenden. Das gilt sowohl für Dich im Status Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder aber auch im Status Beamter auf Lebenszeit. Für die Zwischenzeit empfehle ich auch meine Kundenbewertungen, die mich auch etwas stolz machen.

Übrigens:
Solltest Du Dir ein Angebot als Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz anfordern, so erhältst Du von mir neben einem Vergleich der Ausbildungsbeiträge auch eine Info, was der vergleichbare Schutz - Stand heute - nach Deiner Ausbildung kosten wird. Somit hast Du neben den Leistungen Deiner Krankenversicherung die voraussichtlichen Kosten nach Deiner Ausbildung in etwa zum Vergleich.

Deinen kostenlosen PKV-Vergleich für die Polizei Thüringen erhältst Du innerhalb von 24 Stunden. Jetzt Deinen Vergleich anfordern!

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

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