Sie sind nicht angemeldet.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

1

Freitag, 16. Januar 2015, 22:13

Polizei im Saarland - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung

Ausbildung zum Polizeidienstbeamten /Polizeidienstbeamtin im Bundesland Saarland - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung und einer Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärter des Landes Saarland hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe.

Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge Deines Dienstherrn gegenüber Dir als Beamten und Deiner Familie. Der Dienstherr trifft Vorkehrungen, dass Dein Lebensunterhalt als Beamter bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Das Beihilfesystem stellt allerdings nur eine „Teilhilfe“ dar. Anfallende Kosten sind nicht zu 100 % abgedeckt. Es entstehen „Beihilfelücken“, da Dein Dienstherr nur für sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ Leistungen erbringt.

Die Beihilfe erhälst Du somit von Deinem Dienstherren. Hier spricht man auch von einem Beihilfeanspruch. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Kostenübernahme der anfallenden Krankheitskosten die zu einem bestimmten Teil von dem Land Saarland übernommen werden.



Diese Form der Krankenversicherung ist wahrscheinlich etwas komplett neues für Dich. In der Regel warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit dem Ausbildungsbeginn bei der Polizei im Saarland.
Ab Beginn Deiner Karriere bei der Polizei Saarland musst Du Dich jetzt erstmals eigenständig um die Beitragszahlung für die Pflegepflichtversicherung und um eine ergänzende Private Krankenversicherung (PKV) kümmern.

Aufgrund der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung in Deutschland bist auch Du dazu verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung und eine Ergänzung zu der Teilhilfe über das Land Saarland durch eine Restkostenversicherung zu der Beihilfe abzusichern. Die genauen Anforderungen an den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sind im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG), und zwar im § 193 Abs. 3, definiert.

Die Teilhilfe über das Land Saarland hat ebenfalls Lücken
, hierfür gibt es sogenannte private Beihilfeergänzungstarife.



Was sind Beihilfeergänzungstarife und wofür benötige ich diese?
Die Beihilfe wird nicht auf die gesamten Krankheitskosten, sondern nur auf die so genannten „beihilfefähigen Aufwendungen“ gewährt. Die Teilhilfe über das Land Saarland enthält keine vollständige Kostenübernahme, genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Leistungslücken in Deinem Beihilfeanspruch. Diese gelten unter anderem für: Zahnersatz und Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen.



Wie hoch ist Dein Beihilfeanspruch durch die Teilhilfe des Landes Saarland?
Du hast einen aktiven Beihilfeanspruch im Saarland in Höhe von 50 %, dieser erhöht sich auf 70 % wenn Du zwei oder mehr Kinder hast.

Gibt es auch einen Beihilfeanspruch für meinen Ehepartner und mein(e) Kind(er)?
Das Land Saarland beteiligt sich an den Krankheitskosten im Rahmen einer Teilhilfe für Deine(n) Ehepartner(in) in Höhe von 70 %. Für Deinen Ehepartner besteht der Beihilfeanspruch jedoch nur, wenn ihr / sein Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 16.000 Euro nicht übersteigt und diese(r) selbst keinen eigenen Beihilfeanspruch hat.

Im schlechtesten Fall - bei Deinem Tod - erhält der Versogungsempfänger (Witwe oder Witwer) ebenfalls 70 % Beihilfe.

Der Beihilfeanspruch für Kinder und Waisen beträgt 80 %.

:!: Demnach sind für den Ehepartner 30 % und für Kinder 20 % Restkosten durch eine Private Krankenversicherung abzusichern.

Warum soll ich eine Private Krankenversicherung und keine Gesetzliche Krankenversicherung absichern?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet keinen auf das Beihilferecht ausgelegten Versicherungsschutz. Hier musst Du ansonsten 100 % Beitrag aus eigener Tasche bezahlen, obwohl Du nur 50 % Restkosten absichern musst.
Die Beitragshöhe in der GKV ist zudem einkommensabhängig und der Dienstherr beteiligt sich nicht am 100% von Dir zu tragenden Beitrag!

Bei beihilfeberechtigten Ehepartnern wäre der Unterschied noch gravierender, hier müsstest Du 100 % Beitrag zahlen, obwohl Du nur 30 % Restkosten absichern müsstest, gleiches gilt für Kinder mit 20 %.

Die Stiftung Warentest hat bestätigt, dass eine Private Krankenversicherung für Beamte empfohlen wird.

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter im Saarland?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Saarland, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Krankenversicherung der Polizei Saarland!

***************
Das könnte Dich auch Interessieren:

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter sinnvoll?

Beamtenanwärter: Vorsicht vor der 500 Euro Dienstunfähigkeitsversicherung!

***************

Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen! Ich hoffe die Anrede mit "Du" passt Dir, ansonsten gerne auch Feedback hierzu!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt:

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

2

Montag, 28. September 2015, 15:44

Beitragsfreie Familienversicherung von Kindern in der GKV über den Ehepartner - Hinweise!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden
Thema bewerten