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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

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Freitag, 16. Januar 2015, 21:07

Polizei in Niedersachsen - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung

Ausbildung zum Polizeidienstbeamten /Polizeidienstbeamtin im Bundesland Niedersachsen - Informationen zu der richtigen Absicherung im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung und einer aktiven Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärter des Landes Niedersachsen hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe (bis 2016 - ab 2017 gilt ein Anspruch auf Heilfürsorge - bitte dazu die weiteren Informationen in Beitrag 4 beachten!).

Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge Deines Dienstherrn gegenüber Dir als Beamten und Deiner Familie. Der Dienstherr trifft Vorkehrungen, dass Dein Lebensunterhalt als Beamter bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Das Beihilfesystem stellt allerdings nur eine „Teilhilfe“ dar. Anfallende Kosten sind nicht zu 100 % abgedeckt. Es entstehen „Beihilfelücken“, da Dein Dienstherr nur für sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ Leistungen erbringt.

Die Beihilfe erhälst Du somit von Deinem Dienstherren. Hier spricht man auch von einem Beihilfeanspruch. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Kostenübernahme der anfallenden Krankheitskosten die zu einem bestimmten Teil von dem Land Niedersachsen übernommen werden.



Diese Form der Krankenversicherung ist wahrscheinlich etwas komplett neues für Dich. In der Regel warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit dem Ausbildungsbeginn bei der Polizei in Niedersachsen.
Ab Beginn Deiner Karriere bei der Polizei Niedersachsen musst Du Dich jetzt erstmals eigenständig um die Beitragszahlung für die Pflegepflichtversicherung und um eine ergänzende Private Krankenversicherung (PKV) kümmern.

Aufgrund der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung in Deutschland bist auch Du dazu verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung und eine Ergänzung zu der Teilhilfe über das Land Niedersachsen durch eine Restkostenversicherung zu der Beihilfe abzusichern. Die genauen Anforderungen an den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sind im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG), und zwar im § 193 Abs. 3, definiert.

Die Teilhilfe über das Land Niedersachsen hat ebenfalls Lücken
, hierfür gibt es sogenannte private Beihilfeergänzungstarife.



Was sind Beihilfeergänzungstarife und wofür benötige ich diese?
Die Beihilfe wird nicht auf die gesamten Krankheitskosten, sondern nur auf die so genannten „beihilfefähigen Aufwendungen“ gewährt. Die Teilhilfe über das Land Niedersachsen enthält keine vollständige Kostenübernahme, genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Leistungslücken in Deinem Beihilfeanspruch. Diese gelten unter anderem für: Zahnersatz und Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen.

Besonderheit während der Ausbildung bei der Polizei:
Aufwendungen für Zahnersatz (Material- und Laborkosten sowie Honorar), Inlays und Zahnkronen sowie kieferorthopädische Leistungen sind nicht mehr beihilfefähig (Ausnahme: Unfälle). Das Gleiche gilt auch für Deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Dadurch entstehen Dir Selbstbeteiligungen die durch die Beihilfeergänzungstarife ausgeglichen werden können.



Wie hoch ist Dein Beihilfeanspruch durch die Teilhilfe des Landes Niedersachsen?
Du hast einen aktiven Beihilfeanspruch in Niedersachsen in Höhe von 50 %, dieser erhöht sich auf 70 % wenn Du zwei oder mehr Kinder hast.

Gibt es auch einen Beihilfeanspruch für meinen Ehepartner und mein(e) Kind(er)?
Das Land Niedersachen beteiligt sich an den Krankheitskosten im Rahmen einer Teilhilfe für Deine(n) Ehepartner(in) in Höhe von 70 %. Für Deinen Ehepartner besteht der Beihilfeanspruch jedoch nur, wenn ihr / sein Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 18.000 Euro nicht übersteigt und diese(r) selbst keinen eigenen Beihilfeanspruch hat.

Im schlechtesten Fall - bei Deinem Tod - erhält der Versogungsempfänger (Witwe oder Witwer) ebenfalls 70 % Beihilfe.

Der Beihilfeanspruch für Kinder und Waisen beträgt 80 %.

:!: Demnach sind für den Ehepartner 30 % und für Kinder 20 % Restkosten durch eine Private Krankenversicherung abzusichern.

Warum soll ich eine Private Krankenversicherung und keine Gesetzliche Krankenversicherung absichern?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet keinen auf das Beihilferecht ausgelegten Versicherungsschutz. Hier musst Du ansonsten 100 % Beitrag aus eigener Tasche bezahlen, obwohl Du nur 50 % Restkosten absichern musst.
Die Beitragshöhe in der GKV ist zudem einkommensabhängig und der Dienstherr beteiligt sich nicht am 100% von Dir zu tragenden Beitrag!

Bei beihilfeberechtigten Ehepartnern wäre der Unterschied noch gravierender, hier müsstest Du 100 % Beitrag zahlen, obwohl Du nur 30 % Restkosten absichern müsstest, gleiches gilt für Kinder mit 20 %.

Die Stiftung Warentest hat bestätigt, dass eine Private Krankenversicherung für Beamte empfohlen wird.

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in Niedersachsen?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Niedersachsen, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Individuelle Vorschläge können jederzeit unverbindlich über ein Angebotsformular angefordert werden:

Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen! Ich hoffe die Anrede mit "Du" passt Dir, ansonsten gerne auch Feedback hierzu!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Montag, 28. September 2015, 15:35

GKV-Familienversicherung der Kinder über den Ehepartner - Das ist zu beachten!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

Mike Wittmann

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Montag, 11. Juli 2016, 13:03

Vorabinformation: Wiedereinführung der Heilfürsorge in Niedersachsen für Polizeibeamte

Aktuelles für Polizeibedienstete in Niedersachsen (Vorabinformation):

Die niedersächsische Landesregierung hat am 19.06.2016 die Wiedereinführung der Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes mit Wirkung vom 01.01.2017 beschlossen.

Ab diesem Zeitpunkt haben alle Polizeibeamte die Möglichkeit von Ihrem Beihilfeanspruch auf einen Heilfürsorgeanspruch zu wechseln. Für alle Polizeibeamte gilt ein Entscheidungszeitraum bis zum 31.12.2017 um den Beihilfe- in einen Heilfürsorgeanspruch zu ändern.

Bei dieser Information handelt es sich um eine Vorabinformation, weitere Informationen folgen an dieser Stelle zu gegebener Zeit. An der Notwendigkeit der Pflicht eine Private Pflegepflichtversicherung abzuschließen, ändert sich nichts.

Wichtige Information für alle in 2016 neu beginnenden Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen in Niedersachsen:
Ab Deinem Ausbildungsbeginn bei der Polizei Niedersachsen besteht noch bis zum 31.12.2016 ein Beihilfeanspruch, daher sind die im ersten Beitrag aufgeführten Regelungen der Beihilfe Niedersachsen für alle Polizeianwärter in 2016 noch mindestens bis zum Jahresende gültig!

Sofern Du Dich als Polizeibeamter in Niedersachsen ab dem 01.01.2017 für die Heilfürsorge entscheidest, benötigst Du neben der Privaten Pflegepflichtversicherung auch eine Anwartschaftsversicherung. Was eine Anwartschaftsversicherung ist erfährst Du entweder direkt bei der Kontaktaufnahme zu uns oder in dem Beitrag "Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung" oder direkt auf unserer Seite für Heilfürsorgeberechtigte.

Vielen Dank für Dein Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung


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Donnerstag, 22. Dezember 2016, 11:15

Änderung: Heilfürsorgeanspruch ab 2017 für Polizeianwärter und Polizeibeamte in Niedersachen

Heilfürsorgeanspruch ab 2017 für Polizeianwärter und Polizeibeamte in Niedersachen

Ab dem Jahr 2017 haben Polizeianwärter und Polizeibeamte in Niedersachsen einen Anspruch auf Heilfürge.

Dabei ist zu beachten, dass ab 2017 in Niedersachen beginnende Polizeianwärter automatisch den Anspruch auf Heilfürsorge haben. Alle Polizeianwärter und Polizeibeamte die noch einen aktiven Beihilfeanspruch aufgrund Ihres Dienstbeginns vor 2017 haben, können bis zum 31.12.2017 ihren Wunsch auf Heilfürsorge äußern und haben einmalig ein Rückehrrecht auf ihren Beihilfeanspruch (entscheidest Du Dich gegen die Heilfürsorge gilt diese Entscheidung unwiderruflich!). Der Wechsel von dem aktiven Beihilfeanspruch auf den Anspruch auf Heilfürsorge beginnt dann ab dem nächsten Monatsersten (nach Zugang bei der Heilfürsorgestelle) und geht mit einem Verzicht in Höhe von 1,3 % auf Dein Grundgehalt (ursprünglich waren 1,6 % geplant) einher.

Die vollständig ausgefüllte Erklärung (auch im Anhang an diesen Beitrag) zum Wechsel in das System der Heilfürsorge muss an Deine zuständige Heilfürsorgestelle beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung - Postfach 1570 - 26585 Aurich eingereicht werden.

Die Heilfürsorge ist am ehesten mit der gesetzlichen Krankenversicheurng zu vergleichen, diese Absicherung gilt für Dich bis zu Deiner Pensionierung. Da Du mit Eintritt in die Pensionierung einen aktiven Beihilfeanspruch erhältst, benötigst Du als während der Zeit der Heilfürsorge neben der Pflegepflichtversicherung eine Anwartschaftsversicherung als Polizeibeamter oder Polizeianwärter.

Was ist die Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge erhältst Du von Deinem Dienstherren als eine besondere Form der Fürsorgepflicht. Es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Krankenversicherung die über das Land Niedersachsen bezahlt wird.

In den meisten Fällen warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit Ausbildungsbeginn bei der Polizei. Genau wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Heilfürsorge Lücken im Versicherungsschutz z. B. für Brillen, Zahnbehandlung oder höherwertigen Zahnersatz, doch dazu später mehr.

Während der ersten Termine bei Deinem zukünftigen Dienstherrn wirst Du auf die Notwendigkeit einer Privaten Pflegepflichtversicherung angesprochen, diese ist von Dir eigenständig abzusichern und auch zu bezahlen. Im Idealfall wirst Du auch auf die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung hingewiesen. Doch anders als bei der Pflegepflichtversicherung die Du Deinem Dienstherrn nachweisen musst, kontrolliert niemand Deine Absicherung für eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung!

Wenn Du Dich jetzt fragst: Ich habe doch eine Krankenversicherung über die Heilfürsorge, reicht das nicht?
...Dann ist das für den Moment richtig, doch der Teufel steckt hier im Detail. Du hast im Land Niedersachsen als Polizeianwärter und später auch als Polizeibeamter bis zur Pensionierung (und somit nicht lebenslang) einen Anspruch Freie Heilfürsorge (den vorgenannten Verzicht von 1,3 % Deines Grundgehaltes vorausgesetzt). Ab Pensionierung gibt es eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Was passiert mit dem Anspruch auf Heilfürsorge ab meiner Pensionierung?
Die Heilfürsorge wird durch einen aktiven Beihilfeanspruch über das Land Niedersachsen ersetzt. Der Krankenversicherungsschutz beträgt ab Pensionierung jedoch nur noch 70 % anstatt wie bis dahin 100 %. Demzufolge entsteht eine Absicherungslücke in Höhe von 30 % die im Rahmen der Versicherungspflicht der Krankenversicherung privat abgesichert werden muss.

Wie sichere ich die 30 % Restkosten ab meiner Pensionierung ab?
Im Idealfall wirst Du gut und kompetent beraten und man rät Dir im Bundesland Niedersachsen mit Ausbildungsbeginn als Polizeianwärter zu einer Anwartschaftsversicherung für eine Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 30 % (Restkostenabsicherung).

Was ist eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Eine Anwartschaftsversicherung ist einfach ausgedrückt eine Option auf Versicherungsschutz die man sich sichert, um diese zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Pensionierung) nutzen zu können. Hierdurch bringt man den Versicherungsschutz auf 100 % (70 % Beihilfe + 30 % PKV Beihilferestkosten-Tarife).

Welche Arten der Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es und wie unterscheiden sich diese von einander?
Es gibt zwei Arten einer Anwartschaft. Eine kleine und eine große Anwartschaft. Beide sichern auch die Möglichkeit berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner + Kind(er) abzusichern, insbesondere bei einer Geburt des Kindes im Rahmen einer Kindernachversicherung wichtig!

Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich grundsätzlich den Gesundheitszustand den man bei der Antragstellung (im Idealfall bei dem Start der Polizeidienstausbildung) hat. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Jedoch gilt man für die Beitragsberechnung als Ersteinsteiger in der PKV und muss somit den Beitrag eines z. B. 60-jährigen (je nach zukünftigem Pensionierungsalter) zahlen.

Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitierst Du von den gleichen Vorteilen der kleinen Anwartschaft, jedoch sammelst Du Altersrückstellungen bis zu Deiner Pensionierung an. Einfach gesprochen: Du steigst bei Pensionierung in der Beitragsberechnung so ein, als wärst Du die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen, somit gilt der Beitrag eines bspw. 20-jährigen (je nach Beginn der großen Anwartschaftsversicherung). Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:
kleine Anwartschaft: Bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

Soll ich eine große oder kleine Anwartschaft absichern?
Ich rate Dir innerhalb Ihrer Ausbildung zum Polizeidienst eine kleine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung neben der Privaten Pflegepflichtversicherung abzusichern.
ABER: Nach der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung als Polizeianwärter und Übernahme in den Polizeidienst solltest Du die kleine auf eine große Anwartschaft umstellen. Hierdurch sicherst Du Dir frühzeitig einen günstigen Beitrag bei Pensionierung!

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in Niedersachsen?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Teile uns mit, ob und für welche Gewerkschaft Du Dich entschieden hast.
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!

:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhältst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes Niedersachsen, natürlich auch ohne einen Beitritt zur Gewerkschaft!

Sollte ich auch etwas für die Krankenversicherungslücken der Heilfürsorge tun?
Grundsätzlich sind sogenannte Krankenzusatzversicherungen auch für Dich sinnvoll, hier gilt es abzuwägen welcher Bereich Dir besonders wichtig ist. Mein Tipp: unverbindlich Vorschläge für eine hochwertige Zahnbehandlungs- und Ersatzversicherung anfordern. Hier werden Leistungen für Implantate oder auch Keramikkronen übernommen und minimieren die Eigenbeteiligung nach Erstattung der Heilfürsorge.

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Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen abendlichen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Polizei Niedersachsen

Im ersten Beitrag (ganz oben) geht es um den Fall, dass Du Dich gegen den Verzicht auf 1,3 % Deiner Besoldung entscheidest und somit einen aktiven Anspruch auf Beihilfe hast.

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Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen!

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Freitag, 4. Februar 2022, 22:04

Heilfürsorge professionelle Zahnreinigung Niedersachsen

Hallo zusammen,

die Professionelle Zahnreinigung ist keine Leistung der Heilfürsorge Niedersachsen.

Aus diesem Grund werde ich immer mal wieder aus Euren Reihen zu diesem Thema befragt. Dabei ist der Wunsch meist immer der gleiche: Die Zähne durch eine regelmäßige Professionelle Zahnreinigung (PZR) zu pflegen und damit den Zeitpunkt für einen möglichen Zahnersatz möglichst weit nach hinten zu schieben.

Falls Du ebenfalls auf der Suche nach einer guten Lösung bist, so habe ich für Dich vielleicht eine richtig gute Lösung. Eine Lösung zur Professionellen Zahnreinigung, die auch für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge eine Leistung vorsieht. Hier gibt viele Anbieter, die bei Heilfürsorge (und somit ohne Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) die eine Leistung verweigern bzw. nicht vorsehen.

Dann gibt es Angebote, die Dir vorschreiben, wie viel sie Dir maximal im Kalender-/Versicherungsjahr für eine PZR erstatten. Andere sagen Dir dann, dass Du maximal ein- oder zweimal die PZR innerhalb eines gewissen Zeitraums machen kannst und geben dann noch eine Leistungsgrenze an.

Für monatlich nur 9 Euro (bei jährlicher Zahlungsweise gibt es 4% Rabatt) sicherst Du Dir die Professionelle Zahnreinigung ohne Begrenzung in der Anzahl an Inanspruchnahmen und ohne eine betragliche Grenze und zwar ausdrücklich auch bei Anspruch auf Heilfürsorge!

Interessiert was es auch sonst noch für Highlights gibt? Dann schau gern auf unser Spezial www.ZahnPutzGeld.de und sichere Dir zusätzlich einen einmaligen Bonus von 15 Euro!

Vielen Dank für Deine Zeit.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler


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