Als Beamter in Bayern besteht die Gefahr auf unangenehmen Eigenbeteiligungen bei privaten Auslandsaufenthalten im europäischen und besonders bei außereuropäischen Urlauben sitzen zu bleiben.
In Bayern haben Sie mit einer besonderen Beihilfeeinschränkung zu leben, die Sie kennen sollten:
Bei privaten Urlauben / Auslandsaufenthalten im europäischen Ausland haben Sie bei Behandlung im Ausland einen Beihilfeanspruch so wie im Inland (Deutschland).
Beispiele aus der Praxis können unter anderem sein:
Bei Ihrem Skiurlaub in Österreich brechen Sie sich ein Bein, verstauchen sich einen Knöchel oder Sie erkranken akut an einem Magen-Darm-Infekt durch den Sie zu einem Arztbesuch gezwungen werden. Die Behandlungskosten in Österreich sind mitunter höher als in Deutschland, d. h. Ihre Rechnung wird von der Beihilfestelle auf das Rechnungsniveau in Deutschland umgerechnet. Die Differenz - keinen entsprechenden Beihilfeergänzungstarif abgesichert - dürfen Sie alleine tragen.
Noch schlechter sieht es für Sie bei privaten Auslandsaufenthalten im außereuropäischen Ausland aus. Hier sieht die die Beihilfe in Bayern keine Erstattung vor! Das heißt - wenn Sie keinen entsprechenden Beihilfeergänzungstarif abgesichert haben - müssen Sie alle Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlen! Eine Auslandsreise in die USA könnte unter Umständen so zu einem Horrortripp für Sie werden.
Wie können Sie sich im Ausland gegen empfindliche Eigenbeteiligungen absichern?
-> entwder über einen Beihilfeergänzungstarif der diese Leistungen zu 100 % auffängt oder noch besser: durch eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unter Umständen die bessere Lösung?
-> zunächst müssen Sie nicht prüfen, ob und wie Sie im Fall der Fälle abgesichert sind sondern haben im Urlaub eine Sorge weniger
-> Sie müssen durch eine Auslandsbehandlung keinen Wegfall einer möglichen Beitragsrückerstattung riskieren
-> eine Jahresreisekrankenversicherung bekommen Sie für die ganze Familie für wenige Euro, somit ein geringer Beitrag dem einer Eigenbeteiligung oder einem Entfall der Beitragsrückerstattung gebenübersteht.
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung