Ausbildung zum Polizeidienstbeamten im Bundesland NRW - Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung.
Als Polizeianwärter des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge.
Was ist die Freie Heilfürsorge?
Die Freie Heilfürsorge erhälst Du von Deinem Dienstherren, es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Krankenversicherung die über das Land NRW getragen wird.
In den meisten Fällen warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit Ausbildungsbeginn bei der Polizei, auch wenn Du weiterhin keinen Beitrag für die Freie Heilfürsorge zahlen musst. Genau wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Freien Heilfürsorge Lücken im Versicherungsschutz z. B. für Brillen, Zahnbehandlung oder höherwertigen Zahnersatz, doch dazu später mehr.
Während der ersten Termine bei Deinem zukünftigen Dienstherren wirst Du auf die Notwendigkeit einer Privaten Pflegepflichtversicherung angesprochen, diese ist von Dir eigenständig abzusichern und auch zu bezahlen. Im Idealfall wirst Du auch auf die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung hingewiesen. Doch anders als bei der Pflegepflichtversicherung die Du Deinem Dienstherrn nachweisen musst, kontrolliert niemand Deine Absicherung für eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung!
Wenn Du Dich jetzt fragst: Ich habe doch eine Krankenversicherung über die Freie Heilfürsorge, reicht das nicht?
...Dann ist das für den Moment richtig, doch der Teufel steckt hier im Detail. Du hast im Land NRW als Polizeianwärter und später auch als Polizeibeamter bis zur Pensionierung (und somit nicht lebenslang) einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Ab Pensionierung gibt es eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Krankenversicherung.
Was passiert mit dem Anspruch auf Freie Heilfürsorge ab meiner Pensionierung?
Die Freie Heilfürsorge wird durch einen aktiven Beihilfeanspruch über das Land NRW ersetzt. Der Krankenversicherungsschutz beträgt ab Pensionierung jedoch nur noch 70 % anstatt wie bis dahin 100 %. Demzufolge entsteht eine Absicherungslücke in Höhe von 30 % die im Rahmen der Versicherungspflicht der Krankenversicherung privat abgesichert werden muss.
Wie sichere ich die 30 % Restkosten ab meiner Pensionierung ab?
Im Idealfall wirst Du gut und kompetent beraten und man rät Dir im Bundesland NRW mit Ausbildungsbeginn als Polizeianwärter zu einer Anwartschaftsversicherung für eine Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 30 % (Restkostenabsicherung).
Was ist eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Eine Anwartschaftsversicherung ist einfach ausgedrückt eine Option auf Versicherungsschutz die man sich sichert, um diese zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Pensionierung) nutzen zu können. Hierdurch bringt man den Versicherungsschutz auf 100 % (70 % Beihilfe + 30 % PKV Beihilferestkosten-Tarife).
Welche Arten der Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es und wie unterscheiden sich diese von einander?
Es gibt zwei Arten einer Anwartschaft. Eine kleine und eine große Anwartschaft. Beide sichern auch die Möglichkeit berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner + Kind(er) abzusichern, insbesondere bei einer Geburt des Kindes im Rahmen einer Kindernachversicherung wichtig!
Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich grundsätzlich den Gesundheitszustand den man bei der Antragstellung (im Idealfall bei dem Start der Polizeidienstausbildung) hat. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Jedoch gilt man für die Beitragsberechnung als Ersteinsteiger in der PKV und muss somit den Beitrag eines z. B. 60-jährigen (je nach zukünftigem Pensionierungsalter) zahlen.
Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitierst Du von den gleichen Vorteilen der kleinen Anwartschaft, jedoch sammelst Du Altersrückstellungen bis zu Deiner Pensionierung an. Einfach gesprochen: Du steigst bei Pensionierung in der Beitragsberechnung so ein, als wärst Du die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen, somit gilt der Beitrag eines bspw. 20-jährigen (je nach Beginn der großen Anwartschaftsversicherung). Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.
Übersicht:
kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter
große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden
...Weiter geht es im zweiten Beitrag...