Sie sind nicht angemeldet.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

1

Sonntag, 28. Dezember 2014, 15:29

Polizei in Nordrhein Westfalen NRW - Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung

Ausbildung zum Polizeidienstbeamten im Bundesland NRW - Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung.

Als Polizeianwärter des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hast Du während und auch nach Deiner erfolgreichen Ausbildung einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge.

Was ist die Freie Heilfürsorge?
Die Freie Heilfürsorge erhälst Du von Deinem Dienstherren, es handelt sich vereinfacht gesagt um eine Krankenversicherung die über das Land NRW getragen wird.

In den meisten Fällen warst Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung versichert. Das ändert sich mit Ausbildungsbeginn bei der Polizei, auch wenn Du weiterhin keinen Beitrag für die Freie Heilfürsorge zahlen musst. Genau wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Freien Heilfürsorge Lücken im Versicherungsschutz z. B. für Brillen, Zahnbehandlung oder höherwertigen Zahnersatz, doch dazu später mehr.

Während der ersten Termine bei Deinem zukünftigen Dienstherren wirst Du auf die Notwendigkeit einer Privaten Pflegepflichtversicherung angesprochen, diese ist von Dir eigenständig abzusichern und auch zu bezahlen. Im Idealfall wirst Du auch auf die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung hingewiesen. Doch anders als bei der Pflegepflichtversicherung die Du Deinem Dienstherrn nachweisen musst, kontrolliert niemand Deine Absicherung für eine Anwartschaftsversicherung für die Private Krankenversicherung!

Wenn Du Dich jetzt fragst: Ich habe doch eine Krankenversicherung über die Freie Heilfürsorge, reicht das nicht?
...Dann ist das für den Moment richtig, doch der Teufel steckt hier im Detail. Du hast im Land NRW als Polizeianwärter und später auch als Polizeibeamter bis zur Pensionierung (und somit nicht lebenslang) einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Ab Pensionierung gibt es eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Was passiert mit dem Anspruch auf Freie Heilfürsorge ab meiner Pensionierung?
Die Freie Heilfürsorge wird durch einen aktiven Beihilfeanspruch über das Land NRW ersetzt. Der Krankenversicherungsschutz beträgt ab Pensionierung jedoch nur noch 70 % anstatt wie bis dahin 100 %. Demzufolge entsteht eine Absicherungslücke in Höhe von 30 % die im Rahmen der Versicherungspflicht der Krankenversicherung privat abgesichert werden muss.

Wie sichere ich die 30 % Restkosten ab meiner Pensionierung ab?
Im Idealfall wirst Du gut und kompetent beraten und man rät Dir im Bundesland NRW mit Ausbildungsbeginn als Polizeianwärter zu einer Anwartschaftsversicherung für eine Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 30 % (Restkostenabsicherung).

Was ist eine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Eine Anwartschaftsversicherung ist einfach ausgedrückt eine Option auf Versicherungsschutz die man sich sichert, um diese zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: Pensionierung) nutzen zu können. Hierdurch bringt man den Versicherungsschutz auf 100 % (70 % Beihilfe + 30 % PKV Beihilferestkosten-Tarife).

Welche Arten der Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es und wie unterscheiden sich diese von einander?
Es gibt zwei Arten einer Anwartschaft. Eine kleine und eine große Anwartschaft. Beide sichern auch die Möglichkeit berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner + Kind(er) abzusichern, insbesondere bei einer Geburt des Kindes im Rahmen einer Kindernachversicherung wichtig!

Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich grundsätzlich den Gesundheitszustand den man bei der Antragstellung (im Idealfall bei dem Start der Polizeidienstausbildung) hat. Das heißt, dass bei fristgerechter Aktivierung der Anwartschaftsversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt (kleine Anwartschaft). Jedoch gilt man für die Beitragsberechnung als Ersteinsteiger in der PKV und muss somit den Beitrag eines z. B. 60-jährigen (je nach zukünftigem Pensionierungsalter) zahlen.

Bei der großen Anwartschaftsversicherung profitierst Du von den gleichen Vorteilen der kleinen Anwartschaft, jedoch sammelst Du Altersrückstellungen bis zu Deiner Pensionierung an. Einfach gesprochen: Du steigst bei Pensionierung in der Beitragsberechnung so ein, als wärst Du die ganze Zeit schon aktiv versichert gewesen, somit gilt der Beitrag eines bspw. 20-jährigen (je nach Beginn der großen Anwartschaftsversicherung). Im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft spricht man häufig von der Sicherung des Eintrittsalters.

Übersicht:
kleine Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
Nachteil: hoher Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft: bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
Vorteile: keine erneute Gesundheitsprung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
Nachteil: hoher Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

...Weiter geht es im zweiten Beitrag...

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

2

Sonntag, 28. Dezember 2014, 15:31

Soll ich eine große oder kleine Anwartschaft absichern?
Ich rate Dir innerhalb Ihrer Ausbildung zum Polizeidienst eine kleine Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung neben der Privaten Pflegepflichtversicherung abzusichern.
ABER: Nach der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung als Polizeianwärter und Übernahme in den Polizeidienst solltest Du die kleine auf eine große Anwartschaft umstellen. Hierdurch sicherst Du Dir frühzeitig einen günstigen Beitrag bei Pensionierung!

Gibt es ab Ausbildungsbeginn ein spezielles Angebot für Polizeianwärter in NRW?
Ja! Das sicherst Du Dir auch ganz einfach über Versicherungsantrag24!

Spezial zum Ausbildungsbeginn zur Polizeibeamtin / zum Polizeibeamten:
1. Entscheide Dich für den Eintritt in die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Melde Dich bis spätestens zwei Monate nach Deinem Ausbildungsbeginn bei Versicherungsantrag24.de und gib an, dass Du Mitglied bei der GdP bist.
3. Profitiere von einer vereinfachten Antragstellung mit Aufnahmegarantie auch rückwirkend zu Deinem Dienstbeginn inklusive Pflegepflichtversicherung!


:!: Als Spezialist für angehende Polizeibeamte erhälst Du von Versicherungsantrag24.de neben der Pflegepflichtversicherung einen auf Deine Ansprüche ausgerichteten Krankenversicherungsschutz des Landes NRW, natürlich auch ohne einen Beitritt zur GdP!

Sollte ich auch etwas für die Krankenversicherungslücken der Freien Heilfürsorge tun?
Grundsätzlich sind sogenannte Krankenzusatzversicherungen auch für Dich sinnvoll, hier gilt es abzuwägen welcher Bereich Dir besonders wichtig ist. Mein Tipp: unverbindlich Vorschläge für eine hochwertige Zahnbehandlungs- und Ersatzversicherung anfordern. Hier werden Leistungen für Implantate oder auch Keramikkronen übernommen und minimieren die Eigenbeteiligung nach Erstattung der Freien Heilfürsorge.

Wie und wann kann ich Vorschläge zur Pflegepflichtversicherung inklusive einer Anwartschaftsversicherung zur Privaten Krankenversicherung erhalten?
Als Berufseinsteiger hast Du häufig nur am Wochenende oder in den späteren Abendstunden Zeit sich um Dich um Deine Versicherungsfragen kümmern zu können. Dieser Umstand ist Versicherungsantrag24 bekannt, daher stehen wir Dir auch in Fragen der Privaten Krankenversicherung in den Abendstunden oder an Wochenenden Rede und Antwort. Zöger also nicht Deine Anfrage / eine Antragstellung für ein Wochenende oder in den Abendstunden in Betracht zu ziehen.

Hast Du weitere Fragen? Nutze ab sofort unseren kostenlosen Chat zur Privaten Krankenversicherung!

Weitere Informationen und individuelle Angebote erhältst Du über unser Spezial zur Polizei NRW!

***************
Das könnte Dich auch Interessieren:

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter sinnvoll?

Beamtenanwärter: Vorsicht vor der 500 Euro Dienstunfähigkeitsversicherung!

***************

Vielen Dank für Dein Interesse, lass mir gerne Feedback zukommen! Ich hoffe die Anrede mit "Du" passt Dir, ansonsten gerne auch Feedback hierzu!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Dein Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt:

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 10. März 2015, 20:05

Änderung der Beihilfe in NRW - Polizeianwärter profitieren von den Neuregelungen

Änderung der Beihilfe in NRW zum 01.01.2015, durch diese profitieren insbesondere Beamte auf Widerruf / Polizeianwärter von der Beihilfeänderung.

Nachzulesen sind die aktuellen Beihilferegelung von NRW in der angehangenen Datei.

Individuelle Vorschläge zur bedarfsgerechten Absicherung in NRW erhälst Du jederzeit über: https://www.versicherungsantrag24.de/pol…ei/polizei-nrw/

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt:

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

4

Mittwoch, 13. Mai 2015, 20:59

Änderung der Beihilfeverordnung in der Nordrhein Westfalen - Update

Ein kleines Update zu der Änderung der Beihilfeverordnung in NRW

Versicherungsantrag24 agiert aus Dortmund und damit quasi dem Herzen von NRW. Aus diesem Grund erreichen mich vermehrt Anfragen unserer Kunden nach notwendigen Anpasungen Ihres Versicherungsschutzes. Diese Fragen werden sowohl für die aktive Beihilfe als auch für die Anwartschaftsversicherung in NRW gestellt.

Zunächst möchte ich hier einige der Änderungen der Beihilfeverordnung in NRW nennen:

• Anhebung des beihilfefähigen Betrages bei den gesondert berechenbaren Material- und Laborkosten bei Zahnersatz auf jetzt 70 % (vorher 60 %)

• Beamte auf Widerruf und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten jetzt generell Beihilfen für Zahnersatz, Inlays, Zahnkronen, Implantate sowie funktionsanalytische Leistungen (bisher galt dies nur für Beamte auf Widerruf des einfachen und mittleren Dienstes)

• Übernahme von Leistungsverbesserungen für pflegebedingte Aufwendungen aus dem Pflegestärkungsgesetz (PSG)

• Absenkung der Belastungsgrenze auf jetzt 1,5 % der Bruttojahresdienst- oder Versorgungsbezüge (bisher 2 %). Unter diese Belastungsgrenze fallen Eigenanteile, die durch folgende Beihilfekürzungen entstehen:

- Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen bei Zweibettzimmerunterbringung um 15 EUR pro Tag
- Kürzung bei stationärer wahlärztlicher Behandlung um 10 EUR pro Tag
- Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen bei Material- und Laborkosten bei einer Zahnersatzmaßnahme um 30 %
- Kostendämpfungspauschale

Überschreitet die Eigenbeteiligung die Belastungsgrenze entfallen ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Kürzungen der beihilfefähigen Aufwendungen.

• Einführung einer neuen Belastungsgrenze für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige und nicht beihilfefähige Arzneimittel. Diese neue Belastungsgrenze beträgt im Kalenderjahr 200 EUR zzgl. 0,5 % der Dienst- oder Versorgungsbezüge des Vorjahres. Überschreitet die Eigenbeteiligung diese Grenze wird eine Beihilfe zu diesen Arzneimitteln gewährt.

Auswirkungen für Kunden von Versicherungsantrag24:

Für unsere Bestandskunden hat diese Änderung der Beihilfevorschrift in NRW keine Auswirkung. Auch durch die neuen Leistungsverbesserungen bei Zahnersatz entsteht kein Handlungsbedarf. D.h.: Ein bereits bestehender Tarif AEB1 (oder GBE 1 bzw. KOMFORT-B-E1 oder EXKLUSIV-B-E1) muss nicht umgestellt werden.

Da die Leistungs-Charakteristik dieser ambulanten Beihilfeergänzungstarife bei Zahnersatzleistungen die Vorleistung der Beihilfe berücksichtigt, erhalten unsere Kunden weiterhin die gewohnte Gesamterstattung bei einer Zahnersatzmaßnahme.

Fazit für Kunden von Versicherungsantrag24:

Auch diese Beihilfeänderung zeigt wieder einmal, wie wichtig ein zukunftsorientiert ausgestalteter Versicherungsschutz für aktuell oder später Beihilfeberechtigte ist. Ihr generell vorhandenener Wunsch, einen dauerhaft stabilen Gesamt-Leistungsanspruch aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung zu besitzen, wird mit dem von Versicherungsantrag24 angebotenen Beihilfe-Tarifangebot mehr als gewährleistet. Dies ist eine unserer besonderen Stärken.

Durch die spezielle Leistungsphilosophie in den angebotenen Beihilfeergänzungstarifen (tarifliche Leistung unter Anrechnung der Beihilfevorleistung) fangen diese in den jeweiligen Leistungsbereichen eine Veränderung der Beihilfeerstattung automatisch auf.

Noch viel wichtiger:
In den von Versicherungsantrag24 angebotenen Tarifen existieren keine Fallstricke der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), wie z.B. Begrenzungen der tariflichen Leistung auf die beihilfefähige Höhe. Im ersten Moment nimmt man diese Koppelung der tariflichen Leistung an die beihilfefähige Höhe als unkritisches Detail wahr. Das ist aber ein fataler Irrtum:

-> derartige Begrenzungen sorgen bei jeder Beihilfeeinschränkung dafür, dass die Erstattung der jeweiligen privaten Krankenversicherung gleichzeitig ebenfalls sinkt :!:

Tipp:
Sofern Sie keinen Versicherungsschutz über Versicherungsantrag24 beantragt haben, so sollten Sie Ihre die Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf eine entsprechende Begrenzung Ihrer Privaten Krankenversicherung prüfen. Hier entstehen Ihnen ansonsten bei künftigen Beihilfeänderungen empfindliche Eigenbeteiligungen!

Individuelle (Wechsel)-Vorschläge für bedarfsgerechte Beihilfetarife - für Polizeianwärter und Polizeibeamte in NRW als Anwartschaft - können Sie jederzeit kostenlos und unverbindlich über das Angebotsformular Polizei NRW anfordern.

Freundliche Grüße aus NRW

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

5

Dienstag, 16. Juni 2015, 22:59

Eigenbeteiligungen der Heilfürsorge durch eine Krankenzusatzversicherung vermindern

Als Polizeibeamter in NRW kennt man oftmals schon nach einiger Zeit die Lücken die sich in der Leistung der Heilfürsorge auftun.

Die Heilfürsorge ist ok, hat aber ählich wie die gesetzliche Krankenversicherung einige Lücken für die es nur eine private Lösung gibt.

Um diese Eigenbeteiligungen zu vermindern empfiehlt sich neben der weiter oben beschriebenen Anwartschaft auch eine aktive Krankenzusatzversicherung. Diese ist optional, d. h. Sie ist keine Pflicht und kann daher frei gewählt werden.

Einige Beispiele aus der täglichen Praxis sind in dem beigefügten PDF aufgeführt.

Individuelle Vorschläge können ebenso wie Angebote zur Anwartschaft und Pflegeversicherung hier angefordert werden.

Vielen Dank für das Interesse!

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
»Mike Wittmann« hat folgende Datei angehängt:

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

6

Montag, 28. September 2015, 15:40

Beitragsfreie GKV-Familienversicherung über den Ehepartner eines Beamten - Das ist zu beachten!

Bei Kindern die über Deinen Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung abgesichert sind ist folgendes zu beachten:

Jedes Deiner berücksichtigungsfähigen Kinder sollte - neben der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV - eine kleine Anwartschaftsversicherung wählen!


Warum sollten Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung für Ihre Kinder trotz der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV wählen?

Aufgrund einer möglichen Änderung Deiner Einkommenssituation!

Folgende Situation ergibt sich in vielen Familien:

- Dein Ehepartner ist als Arbeitnehmer(in) gesetzlich pflichtversichert, d. h. er / sie verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit pflichtversichertes Mitglied in der GKV.
- Du als Beamter/Beamtenanwärter verdienst noch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Durch eine Beförderung überschreitest Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
-> Folge: Deine Kinder fallen aus der beitragsfreien Familienversicherung Deines Ehepartners heraus und können entweder freiwillig in der GKV gegen einen Beitrag je Kind von etwa 157 € (Stand 2015) weiter versichert werden oder von Dir im Rahmen der Beihilfetarife der PKV von etwa jeweils 39 € in einer PKV versichert werden.

Das ist kein Problem, so lange eine kleine Anwartschaftsversicherung oder ein Optionstarif für die Kinder für wenige Euro pro Monat abgeschlossen wurde oder Deine Kinder vollkommen gesund sind. :!:

Hast Du keine kleine Anwartschaftsversicherung bzw. einen Optionstarif für Deine Kinder abgeschlossen und diese sind erkrankt? Dann gelten für den beschriebenen Sachverhalt bei Ihrer Beförderung folgende Nachteile:

1. Eine Annahme in der PKV ist mit 30 % Zuschlag im Rahmen der Dauernden Öffnungsaktion möglich, jedoch nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung Deines Ehepartners gleichzeitig endet (z. B. bei Aufgabe der Beschäftigung)
2. Es kann ein individueller Risikozuschlag erhoben werden, sofern es sich um keine Öffnungsaktion handelt
3. Aufnahmezwang besteht nur im teuren Basistarif


Fazit:
Sofern Du Kinder hast, solltest Du vorsorgen und diese für einen minimalen Beitrag zusätzlich mit einem Optionstarif zur Privaten Krankenversicherung ausstatten. Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft je Kind von ca. 157 € kann ansonsten zu einer unerwarteten Belastung werden, zumal hier noch zu deutlich schlechteren Leistungen!

Sprich mich gerne zu diesem Thema an, auch für Deinen Ehepartner macht diese Lösung bei ggf. später eintretender Berücksichtigungsfähigkeit mit einem aktiven Beihilfeanspruch (z. B. bei Renteneintritt) Sinn. Hier sollte jedoch eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen werden, Stichwort: Befreiungsmöglichkeit bei Rentenbeginn. :!: Dieses wichtige Thema wird schätzungsweise zu 90 - 95 % der Beratungen unter den Tisch gekehrt.

Hier gelangst Du zur Angebotsanforderung, bitte gib auch an, wie viele Kinder Du hast und ob Du verheiratet bist.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 511

Wohnort: Dortmund

Beruf: Versicherungsmakler

  • Nachricht senden

8

Samstag, 23. Mai 2020, 08:01

Polizei NRW - Infos zur Aktualität dieses Themas

Du möchtest wissen, ob die Angaben in diesem Beitrag noch aktuell sind?

Auch in 2020 sind die o. g. Angaben für Polizeianwärter in NRW gültig. Gleiches gilt zudem für die Angaben für Polizeibeamte in NRW.

Von Zeit zu Zeit wird mir genau diese Frage gestellt, da dieses Thema in der Tat auch schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Es verhält sich mit der Anwartschaft und der Pflegepflichtversicherung jedoch fast so wie mit Wasser: Das ist heute, wie gestern und auch in 50 Jahren noch so.

Solltest Du also jemanden suchen, der auf die Themen der Polizeiabsicherung seit vielen Jahren spezialisiert ist, so darfst Du Dich gern an mich wenden. Das gilt sowohl für Dich im Status Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder aber auch im Status Beamter auf Lebenszeit. Für die Zwischenzeit empfehle ich auch meine Kundenbewertungen, die mich auch etwas stolz machen.

Viele Grüße

Mike Wittmann
Dein Online-Versicherungsmakler

Thema bewerten