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Erstmalige Überschreitung der Dreijahresfrist und Wechselmöglichkeit in die PKV
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Arbeitnehmer PKV? Ab wann Sie sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden können...
01.01.2010 - erstmalig erfüllt eine größere Gruppe Arbeitnehmer die sog. 3- Jahresregel.
Nach § 6 Abs.1 Nr. 1 SGB V sind in der GKV versicherte Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen hat. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Das gilt aber nur, wenn das Einkommen zusätzlich auch höher ist als die Grenze des folgenden Jahres.
Im Klartext: Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem tatsächlichem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Jahre 2007, 2008 und 2009 überschritten hat und das 2009-Einkommen auch die Grenze des Jahres 2010 übersteigt, kann er sich ab dem 01.01.2010 PKV-Voll versichern.
Dieses bedeutet er hat folgende Einkommensgrenzen überschritten:
2007: 47.700 €
2008: 48.150 €
2009: 48.600 €
und für das Jahr 2010: 49.950 €
Die neue Koalition möchte diese 3-Jahrsregel in der Zukunft kippen, Versicherungsantrag24.de bietet Ihnen hierfür bereits jetzt attraktive Optionstarife an!