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Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019 / 2020 - Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze 2019 / 2020 - Wechsel von GKV in die PKV!
Wurden Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung GKV informiert, dass Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen? Mit dieser Informormation erhalten Sie eine wichtige Information: Sie verdienen über der Versicherungspflichtgrenze und können den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV - in die Private Krankenversicherung wechseln!
Wichtig für die Wechselmöglichkeit ist zunächst das regelmäßige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, diese beträgt im Jahr 2020: 62.550 EURO.
Berücksichtigt für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden:
Monatsgehalt x 12
+ Urlaubsgeld
+ Weihnachtsgeld
+ vermögenswirksame Leistungen
+ pauschale regelmäßige Überstundenvergütungen
+ sonstige regelmäßige pauschal vergütete Zulagen - Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung - Einnahmen die kein Arbeitsentgeld darstellen - nicht pauschal vergütete Mehrarbeit (z. B. einzeln abgerechnete Überstunden) - Familienzuschläge
--------------------------------------------------------------------------------------------------------- = regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Das ist bei einer Gehaltserhöhung innerhalb des Jahres zu beachten:
Sollten Sie innerhalb des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten, mit der Sie die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 62550 EURO) sowie die Grenze des nächsten Jahres überschreiten, so können Sie zum nächsten 01.01. in die Private Krankenversicherung wechseln.
Das ist bei einer Neuaufnahme einer Beschäftigung bzw. einem Arbeitgeberwechsel zu beachten:
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber wechseln oder eine Beschäftigung nach einem Studium aufnehmen und mit Ihrem prognostiziertem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 62.550 EURO) überschreiten, dann können Sie sich direkt ab Beginn der Beschäftigungsaufnahme / Beginn der Anstellung für die Private Krankenversicherung entscheiden!
Was zahlt mein Arbeitgeber an Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung.
Dieser Arbeitgeberzuschuss wird auch für nicht berufstätige Ehepartner oder Kinder gewährt.
Hierbei beträgt der Höchstarbeitgeberzuschuss 367,97 EURO in 2020 (Arbeitgeberhöchstbeitrag) für die Private Krankenversicherung und 71,48 EURO in 2020 (48,05 EURO in Sachsen in 2020) für die Private Pflegepflichtversicherung. Um von den Höchstarbeitgeberzuschüssen profitieren zu können, muss demnach der Beitrag der Privaten Krankenversicherung in 2020 mindestens 735,94 EURO und für die Private Pflegepflichtversicherung 142,96 EURO betragen.
Das könnten Ihre zukünftigen Vorteile bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung mit PKV-Tarifen für Arbeitnehmer sein:
- Freie Arztwahl
- Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
- Hochwertige Zahnbehandlungs- und Zahnersatzabsicherung
- Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
- Auch ohne festen Selbstbehalt / ohne feste Selbstbeteiligung möglich - somit wird der Arbeitgeberzuschuss optimal ausgeschöpft!
- Individuelle Ergänzungsmöglichkeiten z. B. durch ein Pflegetagegeld, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, etc..
- Optionsrecht den Tarif aufgrund geänderter Lebenssituation ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln
- Verdienstausfallabsicherung durch ein Krankentagegeld
- Steuerliche Anerkennung nach dem Bürgerentlastungsgesetz
Haben Sie weitere Fragen? Nutzen Sie unseren kostenlosen abendlichen Chat zur Privaten Krankenversicherung (Sprechblase unten rechts)!
Weitere wichtige Informationen für die PKV für Arbeitnehmer finden Sie in unserem Spezial zur PKV für Arbeitnehmer
Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.
Wichtige Information für den Jahreswechsel 2016 / 2017:
Höherverdienende Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres 2016 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 Euro überschreiten, können zum 01.01.2017 in die Private Krankenversicherung wechseln. Weitere Voraussetzung ist, dass auch die Grenze 2017 (57.600 Euro) überschritten wird.
Sie sind noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert?!
Neues Rekordhoch: GKV-Beiträge steigen auch nächstes Jahr wieder
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden aufgrund des eingefronenen Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung auch im nächsten Jahr weiter steigen!
Warum werden die Beiträge steigen?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen verzeichnen weiterhin ein Defizit, weitere Kostensteigerungen liegen unter anderem auch in dem Umlageverfahren, dass anders als bei der Privaten Krankenversicherung keine Rückstellungen bildet sonder eher wie ein Kassenein- und -Ausgan funktioniert. Schlimm für Arbeitnehmer ist dabei, dass sich unser Gesetzgeber dazu entschlossen hat, die Mehrkosten im Gesundheitssystem allein auf den Schultern der gesetzlich krankenversicherten Mitglieder abzuladen, so wurde der Arbeitgeberanteil fest eingefroren und die Möglichkeit für die gesetzlichen Kassen geschaffen, Zusatzbeiträge zu erheben die Sie alleine zahlen dürfen. Zudem setzt der Gesetzgeber auch im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte nach oben, was zwangsläufig einen steigeren Beitrag - insbesondere für freiwillig versicherte in der GKV - zur Folge hat.
Mehr Leistung und weniger Beitrag in der PKV Zum Vergleich: Ein(e) 38-jährige(r) Arbeitnehmer(in) sichert sich über Versicherungsantrag24 eine Private Krankenversicherung. Inklusive Vorsorgezuschlag, Pflegebeitrag und 100 Euro Krankentagegeld beträgt der Monatsbeitrag ca. 675 Euro. Durch Berücksichtigung der hohen Beitragsrückerstattungen und des Arbeitgeberzuschusses kann der Effektivbeitrag sogar nur ungefähr 125 Euro kosten. Das sind bis zu 275 Euro weniger als ein GKV versicherter Arbeitnehmer monatlich aufzuwenden hat. Aufs Jahr hochgerechnet beträgt die Ersparnis über 3.000 Euro.
Viel wichtiger sind jedoch die erheblich besseren und über die gesamte Vertragsdauer garantierten Leistungen.
Sie möchten sich gerne über die Unterschiede der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur Privaten Krankenversicherung informieren? ...Verständlich! Zu jeder Angebotsanforderung zur Privaten Krankenversicherung über Versicherungsantrag24 erhalten Sie (als bisher gesetzlich Krankenversicherter) eine ausführliche Broschüre "Gesetzlich oder Privat?" völlig kostenlos!
Zu jedem Jahreswechsel erhalten Arbeitnehmer die im nächsten Jahr erstmals die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten eine Information von Ihrer Personalabteilung / Ihrer Lohnstelle die über die Versicherungsfreiheit informiert. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden, im besten Fall bereits ab dem 01.01. des kommenden Jahres. Erfolgt die Mitteilung des Arbeitgebers im Januar ist auch ebenfalls eine Absicherung in der Privaten Krankenversicherung möglich.
Der eine oder andere von Ihnen beschäftigt sich in diesem Moment das erste Mal mit den Unterschieden von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Das Zeitfenster in dem Sie sich hier frühzeitig entscheiden müssen um nicht den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen zu müssen, ist meist sehr klein. Umso größer ist die Gefahr, dass Sie sich von einem günstigen Angebot eines Versicherungsvermittlers überzeugen lassen.
Immer wieder stoße ich bei Ihren Anfragen auf Versicherungsschutz der vielleicht kurzfristig attraktiv erscheint, doch die kritischen Zeitpunkte kommen zu einem späteren Zeitpunkt: wenn Sie älter sind, auf Leistungen angewiesen sind oder einfach wenn Sie das Rentenalter erreicht haben.
Damit Ihnen kein böses Erwachen in der PKV droht möchte ich Ihnen ein paar Tipps für Ihre Wahl der Privaten Krankenversicherung mit auf den Weg geben, hierzu speziell für Arbeitnehmer:
- Sichern Sie unbedingt ein Krankentagegeld ab:
Auch wenn Sie jetzt gesund sind und der Blick auf eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit unsinnig erscheint! Zum einen werden Sie älter und zum anderen können Ereignisse wie ein Unfall plötzlich und unerwartet auftreten.
- Vereinbaren Sie möglichst einen Versicherungsschutz ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung:
Ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte des Mehrbeitrages im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses, sofern der Höchstarbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Zudem erhalten Sie ab der ersten Rechnungseinreichung Ihre Leistung und können bei Leistungsfreiheit eine höhere Beitragsrückerstattung erhalten, diese gehört Ihnen und ist nicht mit dem Arbeitgeber zu teilen! Geiz ist hier also nicht geil sondern dumm!
- Schöpfen Sie den Höchstarbeitgeberzuschuss möglichst aus:
Wie vorher beschrieben sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst alles mitnehmen das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen können. Das ist keine leere Floskel sondern verschafft Ihnen im (Renten-)Alter einen deutlichen Vorteil. Selbst wenn Sie heute einen teuren Tarif abschließen an dem sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt und Sie diesen im Rentenalter auf einen minimal schwächeren Tarif ändern, so fließen Ihre komplett - mit Hilfe des Arbeitgebers - angesparten Altersrückstellungen in die neue Beitragsberechnung und verhilft Ihnen zu einem günstigeren Beitrag.
- Schließen Sie eine Beitragsentlastungskomponente für das Alter ab:
Diese zusätzliche Beitragsentlastung sollte im Idealfall zumindest den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss ausgleichen. An was viele nicht denken bzw. bei einer eher mäßigen Beratung nicht richtig aufgeklärt werden ist die Tatsache, dass mit Renteneintritt von Ihnen als Arbeitnehmer nicht mehr nur der Arbeitnehmeranteil sondern zusätzlich auch der bisherige Anteil des Arbeitgebers zu zahlen ist. Auch wenn ein Krankentagegeld und der Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % im Rentenalter nicht mehr zu zahlen sind, so stellt der zusätzlich zu tragende Arbeitgeberanteil eine echte Belastung für Sie dar.
Als Arbeitnehmer sollten Sie sich nicht auf einen preisgünstigen Schnellschuss sondern auf eine vertrauensvolle Beratung einlassen. Dazu gehört auch die Ansprache von Themen die vielleicht nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe liegen, nur so können Sie auch in Zukunft gut mit Ihrer Privaten Krankenversicherung leben.
Höchstleistungstarif zur PKV zu einem günstigen Effektivbeitrag möglich
Exklusiver Versicherungsschutz zu einem günstigen Effektivbeitrag möglich - Ein Praxisbeispiel nach nur einem Kalenderjahr
Mit dem Exklusiv-PLUS 0Versicherungsschutz der für Arbeitnehmer unter Ausschöpfung des Arbeitgeberzuschusses angeboten wird, sieht attraktive Bonuszahlungen vor, wie folgendes Praxisbeispiel belegt.
Wie in dem Beispiel deutlich wird, ist ein effektiver Monatsbeitrag für den Hochleistungstarif von knapp 71 € möglich!
Bei weiterer Erfüllung der Voraussetzungen sinkt der Effektivbeitrag erneut zunächst im zweiten und dann nochmals im dritten Jahr!
Ihren individuellen Vorschlag für den Exklusiv-PLUS 0 (ohne absoluten Selbstbehalt) erhalten Sie über das vorhandene Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
Webmaster von Versicherungsantrag24- Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler
Die Beitragsentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV - ein Fazit und die Alternative durch die PKV
Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung - nicht nur Leistungskürzungen sondern auch erhebliche Beitragserhöhungen
Fazit nach 35 Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung: – Zahlreiche Reformen und stark gestiegene Beiträge – von umgerechnet 184 € auf ca. 639 €
– Inklusive Pflege beträgt der Höchstbeitrag aktuell ca. 747 €
Beachten Sie hierzu auch gerne die Historie der Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
Im Gegensatz zu der Privaten Krankenversicherung dürfen Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin mit Leistungskürzungen rechnen. Diesen und noch mehr Vorteile erfahren Sie durch eine unverbindliche Angebotsanforderung!
Knapp 397 € Arbeitnehmeranteil für die freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder lieber
den Top-Versicherungsschutz durch den PKV-Tarif der Signal Iduna Krankenversicherung "Exklusiv-Plus 0" - ein Beispiel eines / einer 32-Jährige(n):