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Kein Stress mehr: Neuregelung der Kündigungsfristen bei Beitragsanpassungen in der PKV
Zum 01.05.2013 ist das „Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden auch für die private Krankenversicherung relevante Bestimmungen geändert.
Dieses ändert u. a. die Bestimmungen bei Kündigungen der Privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer (§205 VVG).
Fakten für Sie:
- Ab diesem Jahr haben Sie bei einer Beitragsanpassung Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) ab Zugang des Beitragsanpassungsschreibens ganze zwei Monate Zeit diese Versicherung zu kündigen.
Der dazugehörige Gesetzesauszug (auf den Sie sich berufen können):
§ 205 VVG (neu):
(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.
- Ab Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer sind Sie verpflichtet innerhalb weiterer zwei Monate einen Folgeversicherungsnachweis einzureichen. Erst dann ist die Kündigung wirksam. Schaffen Sie es nicht innerhalb dieser verbraucherfreundlichen Änderung nicht den Folgeversicherungsnachweis einer anderen Privaten Krankenversicherung beizubringen, so ist die Kündigung nicht wirksam. Sie bleiben somit bei Ihrem alten Privaten Krankenversicherer im bisherigen Tarif versichert.
Der dazugehörige Gesetzesauszug (auf den Sie sich berufen können):
§ 205 VVG (neu):
(6) (…) „Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden.“
Ein Beispiel aus der Praxis:
- Das Beitragsanpassungsschreiben der Pfefferminzia PKV ist am 27.11.2015 in Ihrem Briefkasten und informiert Sie über eine Beitragsanpassung zum 01.01.2016. -> Sie haben bis zum 27.01.2016 Zeit zu kündigen
- Sie kündigen frühzeitig und die Pfefferminzia PKV erhält Ihre Kündigung (zum 01.01.2016) am 20.12.2015. -> Jetzt haben Sie bis zum 20.02.2016 Zeit den Folgeversicherungsnachweis des neuen PKV-Unternehmens bei der Pfefferminzia PKV einzureichen.
Bitte beachten, dass diese Gesetzesänderung nur für Beitragsanpassungen gilt. Die Regelungen zum ordentlichen Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers (sofern keine Beitragsanpassung erfolgt) bleiben von diesem unberührt.
Mit diesem Wissenstand können Sie getrost keine Hektik aufkommen lassen und bei einer Beitragsanpassung alle Möglichkeiten in Ruhe ausloten.
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Ich wünsche Ihnen in diesem Thema ein stressfreies Jahresende.
Mit freundlichem Gruß
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
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Update:
Das Unternehmen SIGNAL Kranken VVaG, deren Tarife von Versicherungsantrag24.de angeboten werden, erhielten von verschiedenen namenhaften Versicherungsrating-Agenturen aktuell folgende Rating-Ergebnisse bescheinigt:
Map-Report (Bilanz/Service/Vertrag) Nr. 855-856 "mmm - hervorragend"
Softfair PKV-Unternehmensrating (gültig bis 09/2015): "HERVORRAGEND"
Assekurata Unternehmensqualität PKV 09/2014: "SEHR GUT"
Morgen&Morgen Rating KV-Unternehmen (Bilanzjahre 2009 - 2013) Stand 09/2014 ID D 20083: **** SEHR GUT
Damit setzt Versicherungsantrag24.de auf Stabilität und Konstanz eines der größten PKV-Unternehmens am Markt.
Sollten Sie ein Schreiben zu einer Beitragsanpassung Ihrer Privaten Krankenversicherung in den Händen halten, zögern Sie nicht sich kostenlos von Versicherungsantrag24.de einen Vorschlag erstellen zu lassen.
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Mit freundlichem Gruß
Mike Wittmann
Guter Tipp
Wehe mein Versicherungsvertreter kommt mir mit schnell schnell an..
Warte jetzt mal ab, vielleicht kommt ne Erhöhung und dann frage ich auch mal bei Euch nach, Seite ist gespeichert
Hallo DerToni,
danke für die Beiträge!
Vielleicht finden Sie in Zukunft auch noch weitere Interessante Themen, Wortbeiträge sind ausdrücklich gewünscht.
In vielen Fällen können Krankenversicherungsverträge zum Ende des Monats September gekündigt werden, damit die Versicherung zum 01.01. gewechselt werden kann.
Teilen Sie mir bei Bedarf Ihre PKV mit und ich kann Ihnen sagen, ob das bei Ihnen ebenfalls der Fall ist, gerne auch über das oben genannte Angebotsformular.
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
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