Diese Regelung findet sich im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes und gilt ausnahmslos für alle Kunden und alle privaten Krankenversicherer. 
Noch extremer werden diese Effekte bei Umstellungen.
Allgemein lässt sich somit feststellen, dass je höher bei Umstellungen Alterungsrückstellung angerechnet werden,
Dieser wird Ihnen nicht nur die Beitragsvorteile sondern auch die negativen Auswirkungen eines Tarifwechsels aufzeigen, die andere "Dritte" gerne unter den Tisch fallen lassen.