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Vorsicht vor dem PKV-Tarifoptimierer - Kostenfalle: Tarifwechsel durch einen Beitragsoptimierer / Tarifwechseldienstleister
Die Beitragsoptimierer / die Tarifoptimierer oder: wie Sie als PKV-Kunde um Ihr gutes Recht und Geld gebracht gebracht werden
Seit einigen Jahren sprießt eine Berufsbezeichnung auf den deutschen Markt, die man als die sogenannten Beitrags- oder Tarifoptimierer zur Privaten Krankenversicherung (PKV).
Hierbei handelt es sich um Personen oder Unternehmen, die Sie als Kunden gegen ein Honorar bei der Umstellung Ihrer privaten Krankenvollversicherung unterstützen.
Diese Personen oder Unternehmen sind ? neben tätigen Maklern oder Mehrfachagenten ? oftmals auch Rechtsanwälte oder andere versicherungsfremde Unternehmen.
Daher schließen diese mit Ihnen einen sogenannten Dienstleistungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung und lassen sich für eine Beitragsersparnis von Ihnen bis zu 12 Einsparungsbeiträgen bezahlen.
Diese Unternehmen kaufen u. a. die Top-Suchpositionen bei gängigen Suchmaschinenanbietern wie Google oder Bing, etc. um an eine der ersten Stellen zu erscheinen wenn Sie auf die Suche nach einer Beitragsersparnis Ihrer PKV sind. Sie werben unter z. B. damit, dass Sie bei Ihrem aktuellen PKV-Unternehmen bleiben können und trotzdem Beiträge deutlich Beiträge bei besseren oder gleichen Leistungen mit ihrer Hilfe erhalten können.
Werbung ist teuer, also lässt sich mutmaßen, dass es sich hierbei um ein lukratives Geschäft handelt. Suchen Sie selbst einmal nach solchen Begriffen wie "Beitragserhöhung PKV"; "PKV günstigerer Tarif"; "Beitragsanpassung PKV"; "Beitragserhöhung PKV"; ... und so weiter..
Sie werden feststellen: häufig tauchen an den ersten 5 Positionen die gleichen Unternehmen auf, diese zahlen also eine Menge Geld pro Klick und müssen auch entsprechende Einkünfte dadurch erzielen.
Insbesondere zum Jahreswechsel - wenn einige Private Krankenversicherungen Ihre Beitragsanpassungen vornehmen - werden Tarifoptimierer / Tarifwechslern stark nachgefragt. Der Anteil von Umstellungsanfragen durch Tarifoptimierer betrug in den letzten Jahren einen nicht unerheblichen Teil mit weiter steigender Tendenz.
Zusammenfassung - das macht der Tarifoptimierer u. a. im Vorfeld:
- wirbt teuer über Google & Co. mit Begriffen zur Beitragserhöhung oder Wechsel der PKV
- wirbt ausschließlich damit, dass Sie bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer bleiben können (Tarifwechselrecht nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
- vollkommen kostenlos sofern Sie sich nicht für den Tarifwechsel durch einen Optimierer entscheiden
- lässt sich von Ihnen bestätigen ein Honorar für Umstellungen von bis zu 12 Einsparungsbeiträgen zu erhalten
- bindet Sie an einen Honorarvertrag für die Dauer von z. B. 2 - 3 Jahren (Umstellungen in diesem Zeitraum müssen Sie entsprechend bezahlen)
Was steckt dahinter?
Eine vollkommen legale jedoch ausbeuterische Geschäftsmasche! Was ich Ihnen bisher noch nicht mitgeteilt habe: Diese Dienstleistung ist überflüssig, denn Sie haben ein kostenloses Umstellungsrecht bei Ihrem PKV-Versicherer!
Dennoch muss sich die Krankenversicherungsbranche für die Vergangenheit einen Großteil an Mitschuld an dem Aufkeimen dieser Tarifoptimierer gehabt. Viel zu lange hat man Kunden mit Einsparungswünschen nicht als besonders beachtenswert behandelt. Das hat verschiedene Gründe, nur die Beitragsreduzierung und somit den Verlust von Geldern vorzuschieben, wäre zu einfach. Dennoch waren den Versicherern größtenteils Neukunden wichtiger als der eigentlich schon gewonnene Kunde.
In diesem Dunstkreis einer Servicewüste für Beitragseinsparungssuchende PKV-Versicherte stiegen die Tarifoptimierer auf.
Doch kommen wir zunächst zu den rechtlichen Hintergründen:
Alle Kunden einer Privaten Kranken(-Voll)Versicherung (PKV) haben ein Recht über die Umstellungsmöglichkeiten gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beraten zu werden.
Der § 204 VVG regelt, dass Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz - unter Anrechnung von erworbenen Rechten und Alterungsrückstellungen ? nicht abgelehnt werden dürfen.
Eine Umstellung darf vom Versicherer nicht verweigert werden.
Sollten die Leistungen im Tarif, in den Sie als Kunde wechseln möchten, höher oder umfassender als im bisherigen Tarif sein, kann für diesen Teil eine Gesundheitsprüfung erfolgen.
Die Folgen können ein Risikozuschlag oder auch Leistungsausschlüsse für die Mehrleistung sein.
Diese Regelung findet sich im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes und gilt ausnahmslos für alle Kunden und alle privaten Krankenversicherer.
Das perfide an der Geschäftsidee:
Als enttäuschter PKV-Kunde geraten Sie in die Arme jener, die Ihnen versprechen bei Ihrem Krankenversicherer bleiben zu können aber eine Menge Beiträge sparen können. Sie lassen sich von Ihnen bestätigen, dass Sie bei einem erfolgreichen Tarifwechsel von Ihnen mit bis zu 12 Ersparnisbeiträgen bezahlt werden. Bei einer Beitragsersparnis von 200 ? sind das bis z. B. 2400 ? - zahlbar sofort! Das gilt auch wenn Sie die Umstellung nicht sofort, sonder in einem vereinbarten Zeitraum 2 - 3 Jahre vornehmen. Dafür lassen sich diese Tarifoptimierer von Ihnen bestätigen, dass Ihr PKV-Unternehmen ausschließlich mit dem Tarifoptimierer kommunizieren darf. Sie stecken somit im Zweifel nicht nur in einer finanziellen Notsituation, sondern man knebelt Sie für den Zeitraum und es drohen weitere finanzielle Belastungen obwohl... Sie doch eigentlich nur Beiträge sparen wollten, oder?! Vergleiche von der Fliege im Spinnennetz unterlasse ich hier..
Zudem ist das einzige auf das es dem Tarifoptimierer ankommt, dass Ihre Beitragsersparnis so groß wie möglich ist! Denn neben den Unternehmenskosten + Google und Co. möchte der Tarifoptimierer natürlich auch noch von etwas leben. Für Sie ist dieser Zustand so gefährlich wie für Hänsel und Gretel die böse Hexe.Denn hier werden nicht Leistungspakete sondern Sparpakete an den Mann / Frau gebracht. Was meinen Sie wie Sie später aus der Wäsche gucken wenn Ihre Rechnung auf einmal nicht mehr für Leistung X erstattet wird oder Sie eine so hohe Selbstbeteiligung vereinbart haben, dass Sie gefühlt sowieso alles selbst bezahlen müssen. Doch dann ist der Tarifoptimierer schon lange weg, das Netz gespannt und das Knusperhäuschen muckelig warm geheizt.
Ein Nebeneffekt der Vertragsumstellung: Überproportionale Beitragsanpassungen! Beispiel aus dem Versicherungsalltag:
Stellen wir uns einen Tarif BASIS vor.
Eine 50-jährige Person A schließt diesen Tarif in 2010 ab und zahlt auf Grund seines altersentsprechenden Risikos einen Monatsbeitrag von 500,00 Euro.
Vor 10 Jahren hat eine damals 40-jährige Person B ebenfalls den Tarif abgeschlossen und zahlt damals wie heute 400,00 Euro.
Und vor 20 Jahren hat eine damals 30-jährige Person C ebenfalls diesen Tarif abgeschlossen und zahlt damals wie heute 300,00 Euro.
Alle drei Personen A,B, C sind nun im Jahre 2010 50 Jahre alt, zahlen aber unterschiedliche Beiträge, da insbesondere die Personen B
und C auch schon eine Alterungsrückstellung aufgebaut haben.
Im Jahre 2010 stellt das Versicherungsunternehmen nun fest, dass aufgrund
der allgemeinen Kostenentwicklung in der Krankenversicherung die Tarif-Beiträge für Neuversicherte um 10% erhöht werden müssen.
Was müssen nun die drei Personen zahlen?
Diese Frage ist nun relativ leicht zu beantworten, da die Fragestellung für alle drei Personen gleich ist.
Wie hoch ist die erwartete Mehrleistung für einen 50-Jährigen bis zu seinem Lebensende zu bewerten?
Für einen 50-Jährigen im Neugeschäft betrug der Beitrag bisher 500,00 Euro; nach der 10-prozentigen Erhöhung beträgt der Beitrag demnach 50,00 Euro mehr; also insgesamt 550 Euro.
Und jetzt kommt der angesprochene Effekt, auch die Personen B und C zahlen 50,00 mehr, da die Mehrleistung auch für diese beiden Personen analog zu Person A zu betrachten sind.
Person B zahlt demnach 450,00 Euro und Person C 350,00 Euro.
Aber prozentual zu Ihrem Ausgangsbeitrag sind dies bei Person B 12,5% Steigerung und bei Person C 16,67%.
Noch extremer werden diese Effekte bei Umstellungen.
Person D hat sich mit Alter 20 vor 30 Jahren im leistungsstarken Tarif PREMIUM versichert; hat während der Vertragslaufzeit hohe Alterungsrückstellung gebildet und stellt nun im Jahre 2010 mit Alter 50 auf den leistungsschwächeren Tarif BASIS um.
Durch die hohe Alterungsrückstellungsanrechnung kann der Beitrag im Tarif BASIS auf 100,00 Euro reduziert werden.
Durch die oben genannte Beitragsanpassung muss allerdings auch dieser Beitrag dann im Jahre 2010 ebenfalls um 50,00 Euro auf 150,00 Euro angepasst werden.
Dies entspricht nun allerdings einer prozentualen Erhöhung von 50%.
Spätestens hier besteht die Gefahr, dass Kunde D sich beschwert nach dem Motto "Erst wird der Beitrag bei der Umstellung stark gesenkt und dann erhöht das Unternehmen um 50%"..
Der vorgenannten Erläuterung ist nun allerdings zu entnehmen, dass diese Berechnung versicherungsmathematisch völlig korrekt ist.
Allgemein lässt sich somit feststellen, dass je höher bei Umstellungen Alterungsrückstellung angerechnet werden,
die prozentuale Erhöhung bei Beitragsanpassungen signifikant steigt, die absolute Erhöhung bei Kostensteigerungen für jede Altersgruppe allerdings konstant ist.
Das ist nur einer der wichtigen Informationen, die Sie bei einer angedachten Tarifumstellung berücksichtigen sollten.
Das sagen Betroffene zu Ihrer Tarifoptimierung:
..."Alles was Ihnen ein Beitragsopti verspricht, ist längst vertraglich festgelegt. Und über den Umfang der Vertragsgestaltung lässt sich verhandeln." (Zitat User sueaussm)
..."Ich wurde von einem Ruhestandsplaner auf den PKV-Optimierer aufmerksam gemacht und angespitzt! "Vollkommen risikolos und ich kann jederzeit kostenfrei zurücktreten!"
Es verdient als anscheinend der Ruhestandsplaner auch mit.
Ich sitze jetzt in der Falle und zahle zähneknirschend meine sicher gute, aber teure PKV die kommenden 24 Monate weiter.
Ja, ich bin selber schuld und habe den Vertrag nicht richtig gelesen. Aus Zeitmangel dachte ich, lass mal machen." (Zitat eines Users der anonym bleiben wollte)
Das sage ich zur Tarifoptimierung:
JA zur Tarifberatung
NEIN zu einer Tarifoptimierung durch einen Beitragsoptimierer
Freundliche Grüße
Mike Wittmann - Versicherungsmakler
Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
In einer offiziellen Pressemitteilung des PKV-Verbandes heißt es:
Die Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel
Mit ihren neuen Leitlinien für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel erweitert die Private Krankenversicherung den Service für ihre Versicherten. Dazu erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue:
„Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet.
Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutert und konkretisiert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus.
So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahlkriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert.
Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr (also 5 Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.
Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt.
Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht. Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt.“
Eine Bitte in Ihrem Interesse: Lassen Sie sich - passend zur Jaheszeit - nicht ausnehmen wie eine Weihnachtsgans - zahlen Sie nicht für etwas auf das Sie einen kostenlosen Rechtsanspruch haben - schreiben Sie Ihre PKV an und bestehen auf einen Wechselvorschlag gem. §204 VVG und lassen sich über die Vor- und Nachteile der jeweiligen angebotenen Alternativtarife beraten, nur so stehen Sie im Leistungsfall nicht im Regen!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
Ihr Online-Versicherungsmakler
Webmaster von Versicherungsantrag24- Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler
kostenlose Tarifprüfung für die SIGNAL Krankenversicherung durch Versicherungsantrag24.de
Fairer geht immer:
Anders als die Tarifoptimierer erhalten Sie über Versicherungsantrag24.de einen vollkommen kostenlosen Tarifüberprüfungsservice!
Als Experte für die Private Krankenversicherung bietet Versicherungsantrag24.de allen Krankenversicherungskunden der Privaten Krankenversicherung einen für Sie komplett kostenlosen und fairen Service zur Tarifprüfung an.
Kunden der Privaten Krankenversicherung erhalten somit eine kostenlose Tarifprüfung ohne Erfolgshonorar oder anderweitige erzwungene Vergütungen!
************************************************************************************************************************************ Voraussetzung für diese kostenlose Dienstleistung durch Versicherungsantrag24.de:
- Sie sind bei einer PKV im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung / Beihilferestkostenabsicherung im Rahmen der Krankenvollversicherung abgesichert.
- Sie befinden sich mit Ihren Beiträgen nicht im Zahlungsrückstand / Notlagentarif (NLT-N bzw. NLT-B) oder im Basistarif
- Sie wünschen kein weiteres "Kümmern" Ihres bisherigen Ansprechpartners, sei es der Außendienstmitarbeiter Ihrer bisherigen PKV, Makler oder Mehrfachagent
- Sie sind damit einverstanden mir Auskünfte über Ihren Versicherungsumfang und Ihren Wünschen mitzuteilen und klären sich in der Folge mit einer Maklermandatserteilung (kostenfrei) einverstanden.
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Trifft vorgenanntes zu, versuche ich Ihnen einen Überblick über Sinn oder Unsinn eines Tarifwechsels aufzuzeigen.
Dieser Service ist für Sie vollkommen kostenlos!
Sollten Sie interessiert sein, so nutzen Sie dafür unsere unten stehende Service-Anfrage.
Da eine Tarifprüfung sehr umfangreich ist, können die sonst üblichen 24 Stunden Bearbeitungszeit überschritten werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse, ich hoffe auf Ihr Vertrauen.
Freundliche Grüße
Mike Wittmann Ihr Online-Versicherungsmakler
Webmaster von Versicherungsantrag24- Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler
Die Tarifoptimierer machen in diesen Tagen wieder kräftig Werbung mit Beitragsersparnis ohne Versicherungswechsel, Beibehaltung der Altersrückstellungen bei mindestens gleicher Leistung oder mehr Leistungen für weniger Beitrag.
Wenn Sie dieses Thema verfolgt haben: Greifen Sie zum Stift und schreiben Ihren Krankenversicherer mit der Bitte um Angebote nach §204 VVG und einen entsprechenden Beratungstermin an. Dann bekommen Sie diese Leistungen ohne z. B. 2.000 € aus Ihrer Tasche für den Beitragsoptimierer aufgrund der Beitragssenkung in der PKV zahlen zu müssen!
Alternative: Sie nehmen Kontakt mit mir in meiner Rolle als Versicherungsmakler auf, wir klären gemeinsam Ihre Situation und die weiteren Schritte. Dieser Service ist für Sie mit keinen weiteren Kosten verbunden, gerne informiere ich Sie hierüber. Schreiben Sie für diesen Fall bitte eine E-Mail an: bestand@versicherungsantrag24.de und schildern Ihre Situation, nennen die PKV-Gesellschaft und die dort versicherten Tarife unter Angabe des neuen und alten Beitrags.
Sie und Ihr Kind / Ihre Kinder sind PKV versichert? Wußten Sie...dass Sie durch einen PKV-Wechsel Ihres Kindes ebenfalls Geld sparen können? Denn: Kinder und Jugendliche sammeln noch keine Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung an, ein Wechsel ist somit ohne Verlust von Altersrückstellungen möglich!
Zum 01.01.2016 ist in der Privaten Krankenversicherung der sogenannte Tarifwechsel-Leitfaden gestartet.
Mittels dieses Leitfadens haben sich viele namentlichen PKV-Unternehmen dazu verpflichtet Ihren PKV-versicherten Mitgliedern Tarifinformationen mit den damit verbundenen Auswirkungen aufzuzeigen. Auch wenn Ihre PKV nicht an diesem Leitfaden teilnimmt, so haben Sie dennoch einen Rechtsanspruch auf eine honorarfreie Tarifberatung durch Ihre PKV!
Lesen Sie hierzu gerne die Pressemitteilung des PKV-Verbandes: http://www.pkv.de/presse/pressemitteilun…linien-der-pkv/
Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine honorarfreie Tarifberatung durch Ihre aktuelle Private Krankenversicherung, wenden Sie sich daher im Zweifelsfall an diese. Ihre PKV ist anders als "Dritte" bestens über die tariflichen Leistungen der Bestandstarife als auch über die Auswirkungen möglicher Alternativen informiert. Dieser wird Ihnen nicht nur die Beitragsvorteile sondern auch die negativen Auswirkungen eines Tarifwechsels aufzeigen, die andere "Dritte" gerne unter den Tisch fallen lassen.
Alternative: Sie nehmen Kontakt mit mir in meiner Rolle als Versicherungsmakler auf, wir klären gemeinsam Ihre Situation und die weiteren Schritte. Dieser Service ist für Sie mit keinen weiteren Kosten verbunden, gerne informiere ich Sie hierüber. Schreiben Sie für diesen Fall bitte eine E-Mail an: bestand@versicherungsantrag24.de und schildern Ihre Situation, nennen die PKV-Gesellschaft und die dort versicherten Tarife unter Angabe des neuen und alten Beitrags.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen
Mike Wittmann - Versicherungsmakler Ihr Ansprechpartner für die Private Krankenversicherung
Vorsicht vor dem PKV-Beitragsoptimierer - Archivbeitrag
Hallo zusammen,
ich habe mich entschlossen den in 2014 / 2015 entstandenen Beitrag "Vorsicht vor dem Beitragsoptimierer" in Form eines PDF-Dokuments wieder online zu stellen.
Aus technischen Gründen ist die Reaktivierung innerhalb des Forums leider nicht möglich. Dennoch möchte ich diesen Beitrag mit all seines Inhaltes zum Thema PKV Beitragsoptimierung auch aktuellen Lesern zur Verfügung stellen.
Zum Hintergrund: Im Jahr 2014 ärgerte ich mich zunehmend über die immer stärker aufkommenden Praktiken von sogenannten Tarif- oder Beitragsoptimierern die einen Tarifwechsel nach § 204 VVG gegen Honorar anboten. Diese Praktiken gibt es auch heute noch, auch wenn diese wahrscheinlich durch den Tarifwechselleitfaden abgenommen haben dürften. Allerdings war es die Besonderheit von diesem Beitrag, dass nicht nur Betroffene sondern auch Optimierer sich in die Diskussion einschalteten um Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Innerhalb von weniger als einem Jahr gab es dann deutlich über 10 tausend Leser.
Mittlerweile ist viel Zeit vergangen und meine Zeit als Vermittler in der gebundenen Ausschließlichkeit ist vorbei. Stattdessen darf ich mich seit 2016 als freier und ungebundener Versicherungsmakler bei Ihnen präsentieren, daher ist ein Großteil der Links innerhalb des PDF nicht mehr erreichbar.
Dennoch wünsche ich allen viel Spaß beim "Schmökern" zum Thema Vorsicht vor dem PKV-Beitragsoptimierer.
Weitere Informationen um bei Ihrem PKV Beitrag sparen zu können finden Sie in unserem Spezial "PKV BEITRAG SPAREN".
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann Ihr Online-Versicherungsmakler
Webmaster von Versicherungsantrag24- Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler