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Deutlich höhere Steuerentlastung ab dem 01.01.2010 für PKV-Versicherte!
Ab dem 1.1.2010 werden Beiträge für eine Krankenversicherung steuerlich viel stärker berücksichtigt. Sie sind als Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig. Damit erstattet das Finanzamt einen großen Teil der KV- und PV-Beiträge – in der Spitze bis zu ca. 50%.
- PKV-Beiträge zur Vollversicherung (inklusive Beihilfetarife) sind mit dem Beitragsanteil steuerlich abzugsfähig, der den gesetzlichen Leistungen entspricht. Über dieses GKV-Niveau hinausgehende Beitragsanteile werden im Regelfall nicht berücksichtigt. Die genaue Ermittlung dieser Anteile regelt die so genannte Krankenversicherungsbeitragsanteils-Ermittlungsverordnung (KVBEVO).
- Pflegepflichtbeiträge sind zu 100% abzugsfähig. Dies gilt sowohl für die PPV-Beiträge von PKV Vollversicherten als auch für die SPV-Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten.
Besonders erfreulich für Familien:
Es können auch die Beiträge für mitversicherte Ehepartner (Lebenspartner) und Kinder steuerlich berücksichtigt werden.
Fordern Sie sich am besten noch heute Ihr persönliches Angebot zur Privaten Krankenvollversicherung an!
Mit freundlichen Grüßen
Mike Wittmann