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Muss ich meine Beitragsrückerstattung mit meinem Arbeitgeber teilen?
Sie haben keine Rechnungen eingereicht und erhalten von Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Beitragsrückerstattung?
Dann dürften Sie sich sicherlich beim ersten Mal fragen: Muss ich meine Beitragsrückgewähr mit meinem Arbeitgeber teilen?
Die einfache und schöne Antwort lautet: NEIN!
Die Beitragsrückgewähr wird Ihnen für Ihren Vertrag durch die Private Krankenversicherung gezahlt und obwohl der Arbeitgeber sich
bis zur Hälfte an den Beiträgen zur PKV beteiligt (Höchstarbeitgeberzuschussbetrag beachten), steht nur Ihnen die Beitragsrückgewähr zu
Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindlichen Vorschlag zur Privaten Krankenversicherung inklusive Beitragsrückerstattungsmöglichkeit!
Nutzen Sie bitte hierzu das vorhandene Formular zur Angebotsanforderung (Angebotsformular einblenden): DIREKTLINK
Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
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