Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Versicherungsantrag24.de - Forum .
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Vorabinformation zu Beitragsanpassungen in der PKV zum 01.05.2014
An dieser Stelle möchte ich vorab über Beitragsanpassungen einzelner Privater Krankenversicherer informieren.
Diese Beitragsanpassungen betreffen nicht sämtliche Tarife des PKV-Unternehmens, d. h. Ihr Vertrag muss hiervon nicht zwingend betroffen sein.
Folgende PKV planen eine Beitragsanpassung / Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung:
- Bayrische Beamtenkrankenkasse (BBKK): Beitragsanpassung zum 01.05.2014
- Continentale Krankenversicherung: Beitragsanpassung zum 01.05.2014
- Hallesche Krankenversicherung: Beitragsanpassung zum 01.05.2014
- UKV: Beitragsanpassung zum 01.05.2014
Durch eine gesetzliche Neuregelung haben Sie ausreichend Zeit für einen anderes PKV-Unternehmen zu entscheiden...
Fakten:
- Sie haben ab Erhalt des Schreibens zur Beitragsanpassung zwei Monate (!) Zeit Ihre Private Krankenversicherung zu kündigen.
- Sobald Ihre Kündigung bei Ihrer bisherigen Privaten Krankenversicherung vorliegt, haben Sie weitere zwei Monate Zeit einen Folgeversicherungsnachweis Ihres neuen Privaten Krankenversicherers einzureichen.
Diese Fristen sind zwingend einzuhalten! Das heißt für Sie in der Praxis jedoch, dass Sie keinen Zeitdruck mehr bei einem Wechsel der PKV haben, sofern Sie eine Beitragserhöhungsmitteilung erhalten haben und aufgrund dessen innerhalb von zwei Monaten gekündigt haben.
Ein Beispiel aus der Praxis:
- Das Beitragsanpassungsschreiben einer der genannten PKV ist am 27.03.2013 in Ihrem Briefkasten und informiert Sie über eine Beitragsanpassung zum 01.05.2014. -> Sie haben bis zum 27.05.2014 Zeit zu kündigen
- Sie kündigen frühzeitig und die vorgenannte PKV erhält Ihre Kündigung (zum 01.05.2014) am 20.04.2013. -> Jetzt haben Sie bis zum 20.06.2014 Zeit den Folgeversicherungsnachweis des neuen PKV-Unternehmens bei der vorgenannten PKV einzureichen.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Wechsel der Privaten Krankenversicherung. Die von Versicherungsantrag24.de angebotenen Tarife erhalten auch in diesem Jahr erneut keine Beitragserhöhung!
Ein unverbindliches Angebot können Sie sich HIER ANFORDERN!.
Alternativ können Sie folgende Mindestangaben an info@versicherungsantrag24.de senden:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Beruf:
aktuelle Versicherung:
- Beihilfevorschrift - sofern beihilfeberechtigt - (welches Bundesland / Bund / Freie Heilfürsorge):
- Beihilfesatz (sofern vorhanden):
Aktuelle Versicherung:
Versicherungswunsch:
Sonstige Anmerkungen / Wünsche:
Sie sehen also, dass Sie bereits mit wenigen Angaben einen Versicherungsvorschlag erhalten können.
Jedoch weise ich darauf hin, möglichst viele Angaben über Ihre Versicherungswünsche zu nennen.
Hierbei könnte es sich z. B. um die Angabe handeln, ob Ihnen auch stationäre Wahlleistungen (Unterbringung im Zweibettzimmer + Chefarztbehandlung wichtig sind.
Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
*****
Das könnte Sie auch interessieren:
Kein Stress mehr: Neuregelung der Kündigungsfristen bei Beitragsanpassungen in der PKV
Guten Tag,
vielen Dank für diesen sehr interessanten Beitrag.
Laut der Stiftung Warentest 2014 lohnt sich eine PKV nur noch für Staatsdiener und Beamte-Anwärter.
Für Selbstständige und Freiberufler soll die private Krankenversicherung zu teuer sein. Fall dieses Ergebnis wirklich den Tatsachen entspricht, dass müssen die Anbieter extrem umdenken.
Es kann auch nicht im Interesse der Versicherer sein, dass nur noch Beamte diese Versicherung abschließen. Zusätzlich würde diese Handhabung bei der breiten Bevölkerung kein hervorrufen.
Bereits heute ist das Leistungsniveau zwischen PKV und GKV extrem. Sollten auch Freiberufler sich die Prämien leisten können....werden in naher Zukunft wieder viele Probleme auf
das Gesundheitssystem und dessen Verteilung kommen.
Hallo Regina22,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass es nicht im Interesse der Versicherer liegen kann, nur noch Beamte zu versichern.
Über den Beitrag der Stiftung Warentest kann man sicherlich streiten.
In vielen Punkten trifft dieser die Fakten, in manchen Punkten wird jedoch zu sehr an der Oberfläche gekratzt.
(Sicherlich auch weil ein so umfangreiches Krankenversicherungssystem mit seinen verschiedenen Unternehmen und Tarifen nicht pauschal bewertet werden kann)
Die Private Krankenversicherung ist nicht nur für Beihilfeberechtigte / Berechtigte mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge die erste und richtige Wahl!
In dem Beitrag der Stiftung Warentest fehlt mir persönlich der Hinweis,
dass man im späteren Verlauf seinen Versicherungsschutz immer noch auf den Standard- bwz. Basistarif - somit auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung - wechseln kann.
Dieser ist auf den Höchstbeitrag analog der GKV begrenzt. Alternativ können Sie Ihren Versicherungsschutz bei Ihrer PKV durch einen Tarifwechsel variieren.
Doch beachten Sie für dieses Thema bitte meinen Warnhinweis auf die sogenannten Beitragsoptimierer:
Vorsicht vor dem PKV-Beitragsoptimierer...
Ebenfalls fehlt mir in dem Beitrag ein Hinweis auf zusätzlich frei wählbare Beitragsentlastungstarife.
Diese sind insbesondere für Arbeitneher interessant! Also eine bisher unerwähnte Personengruppe.
Hier zahlt der Arbeitgeber auch seinen Anteil an der späteren Beitragsreduzierung im Alter mit!
Entscheiden Sie sich neben der Beitragsersparnis im Vergleich zur GKV ein Teil dieser Ersparnis in einem steuerlich begünstigten Entlastungstarif für das Alter zu investieren,
proftieren Sie im Alter von einer durch Sie bestimmten garantierten Beitragsentlastung
Ich verweise für Arbeitnehmer auf folgendes Thema:
Arbeitnehmer PKV? Ab wann Sie sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden können...
Anders als in der GKV haben Sie in der PKV die Möglichkeit Ihren Versicherungsumfang individuell zu gestalten und einzukaufen, Leistungskürzungen durch den Versicherer sind ausgeschlossen!
Negatives Beispiel für die GKV: Einsparungen im Zahnersatz oder Bereich der Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen.
Die ersten Zeilen in dem von Ihnen erwähnten Test der Stiftung Warentest nennen einige der Vorteile der PKV; das Testurteil würde ich aufgrund des aus meiner Sicht fehlenden Tiefgangs nicht unterschreiben.
PKV ist nicht gleich PKV oder ist Auto gleich Auto?!
Wie bei allem jedoch zählt auch hier:
eine pauschale Bewertung kann nicht getroffen werden, es muss zwingend in jedem Einzelfall die Bewertung und Entscheidung für die richtige Wahl des Krankenversicherungssystems getroffen werden.
(mit Ausnahme der zwingenden PKV für Beamte / Freie Heilfürsorge Berechtigte)
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Wechsel der Privaten Krankenversicherung oder
bei Ihren Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV).
Ein unverbindliches Angebot können Sie sich HIER ANFORDERN!.
Alternativ können Sie folgende Mindestangaben an info@versicherungsantrag24.de senden:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Beruf:
aktuelle Versicherung:
- Beihilfevorschrift - sofern beihilfeberechtigt - (welches Bundesland / Bund / Freie Heilfürsorge):
- Beihilfesatz (sofern vorhanden):
Aktuelle Versicherung:
Versicherungswunsch:
Sonstige Anmerkungen / Wünsche:
Sie sehen also, dass Sie bereits mit wenigen Angaben einen Versicherungsvorschlag erhalten können.
Jedoch weise ich darauf hin, möglichst viele Angaben über Ihre Versicherungswünsche zu nennen.
Hierbei könnte es sich z. B. um die Angabe handeln, ob Ihnen auch stationäre Wahlleistungen (Unterbringung im Zweibettzimmer + Chefarztbehandlung wichtig sind.
Bitte zögern Sie nicht mir Feedback zukommen zu lassen um den Service weiter ausbauen zu können.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Mike Wittmann
*****
Das könnte Sie auch interessieren:
Kein Stress mehr: Neuregelung der Kündigungsfristen bei Beitragsanpassungen in der PKV
Hallo zusammen,
ich habe den Test etwas anders wahrgenommen. Sie haben lediglich geäußert, dass Staatsdiener und Beamteanwärter mehr Vorteile zugesprochen bekommen. In der heutigen Zeit, wo die Löhne und Verdienste immer weiter schrumpfen, ist das nicht gerecht. Denn die meisten Beamten( außer Lehrer) verdienen schon weit über den Durchschnitt. Auch erhalten sie die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.....
Es ist einfach die Summe der Vorteile, welches das Prüfinstitut stört. Gerade bei der Prämiengestaltung der PKV wird das sehr deutlich.
Hallo Martin999,
zunächst einmal vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ihre Wahnehmung möchte ich nicht bewerten, diese ist - und das ist jedermanns gutes Recht - individuell.
Auf Ihr Argument der Prämiengestaltung möchte ich dennoch eingehen.
Ich lasse die beihilfeberechtigten Personen außen vor, da die GKV gegenüber der PKV für diesen Personenkreis keine Empfehlung sein kann.
Schauen wir uns doch einmal einge Fakten an:
Beitragsberechnung in der GKV: Einkommensabhängig - Höchstbeitrag 627,75 € (kein Kapitaldeckungsverfahren) + 83,03 € für die Pflegeversicherung (93,15 € für die Neuen Bundesländer).
Beitragsrechnung in der PKV: individuell nach gewünschtem Versicherungsumfang in Relation zu dem Eintrittsalter (Altersrückstellungen zur Stabilisierung im Alter werden eingerechnet)
+ Möglichkeit in den Standardtarif bzw. Basistarif zu wechseln, der einen Beitrag analog des Höchstbeitrags zur GKV hat.
Zudem haben Sie die Möglichkeit sich individuell für eine Beitragsentlastungskomponente für die Reduzierung Ihres Beitrags im Alter zu entscheiden!
Beitragsrückgewähr in der GKV: nicht generell, teilweise Prämienausschüttung (Bsp. TKK 80 € für ein Jahr) ansonsten über Bonusprogramme (Sie müssen aktiv werden)
Beitragsrückgewähr in der PKV: bei Leistungsfreiheit z. B. 3 Monatsbeiträge - das bedeutet für einen Arbeitnehmer im mittleren von 35 Jahren je nach Versicherungsumfang locker über 1000 € Beitrag zurück.
Leistungen der GKV: Reduzierungen jederzeit möglich (Beispiele in der Vergangenheit: Sehhilfen, Zahnersatz)
Leistungen in der PKV: Während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert, eine Verschlechterung der Leistungen erfolgt nicht!
***
Das einzige was man bemängeln kann, sind die hohen Zugangsvoraussetzungen die es einer Vielzahl erschweren in die Private Krankenversicherung zu wechseln und sich individuell seinen Versicherungsschutz gestalten zu können.
Wie gesagt, Ihre Wahrnehmung sollen Sie haben, bzgl. der Prämiengestaltung machen die meisten der PKV-Unternehmen Ihre Hausaufgaben im Sinne Ihrer Versicherten gut.
Einen Tipp noch für die Wahl einer Krankenversicherung: Es sollte ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sein und keine AG (Aktiengesellschaft). Warum?... lassen Sie mal Ihrer individuelle Wahrnehmung freien Lauf
Freundliche Grüße
Mike Wittmann