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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 505

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Beruf: Versicherungsmakler

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1

Samstag, 8. August 2009, 12:50

Informationen zu den zu beantwortenden Gesundheitsfragen

Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, welche Angaben bei einer Antragsstellung über Versicherungsantrag24.de im Rahmen einer höherwertigen Krankenzusatzversicherung abgefragt werden, finden Sie hier die Gesundheitsfragen:

-> Körpergröße cm
-> Körpergewicht kg
-> Wird eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) benötigt/getragen?
-> Besteht eine Schwangerschaft (falls ja, bitte Kopie des Mutterpasses beifügen)?
-> Wurde eine HIV-Infektion festgestellt (z. B. durch einen AIDS-Test)?
-> Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Körperschäden oder Beschwerden irgendwelcher Art?
-> Erfolgten in den letzten 5 Jahren ambulante Behandlungen, Untersuchungen, Operationen oder wurden sie angeraten?
-> Erfolgten in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte, Operationen oder wurden sie angeraten?
-> Erfolgte in den letzten 10 Jahren eine ambulante oder stationäre psychiatrische/psychologische Behandlung oder wurde sie angeraten?
-> Besteht eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder wird sie durchgeführt?
-> Besteht eine Erkrankung des Zahnhalteapparates (Parodontose, Parodontitis)?
-> Sind Zahnersatz- und/oder Zahnbehandlungsmaßnahmen angeraten (z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate)?
-> Fehlen nicht ersetzte Zähne (außer Lückenschluss/Weisheitszähne) oder sind Zähne überkront oder ersetzt (z. B. überbrückte Zähne,prothetisch versorgte Zähne, Implantate)?
Falls ja, bitte die Anzahl angeben: fehlende Zähne _____ - _____ überkronte Zähne, ersetzte Zähne (z. B. überbrückte Zähne, prothetisch versorgte Zähne, Implantate)

Die Gesundheitsfragen die in ROT hinterlegt wurden und von Ihnen mit "JA" beantwortet würden sind über alle Leistungsbausteine nicht versicherbar. Zu allen anderen mit "JA" beantworteten Fragen erfolgt eine Einzellfallprüfung.

Ebenfalls mit abgefragt werden:

-> Dioptrienwerte links / rechts

-> sofern oben genannte Fragen bejaht wurden: nähere Angaben über die Gesundheitsverhältnisse (Diagnose, Beschwerden, Befund, Medikamente/Dosierung, %-Satz der Erwerbsminderung/der Berufsunfähigkeit)
-> Erkrankungsdaten - und Behandlungsdaten (von - bis) sowohl ambulant als auch stationär
-> erfolgten Operationen?
-> bestehen Folgeerscheinungen?
-> Name und Anschrift des Behandlers

Natürlich unterstütze ich Sie gerne bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Fordern Sie sich am besten noch heute Ihr individuelles Angebot zur Krankenzusatzversicherung an!

Mit freundlichen Grüßen

Mike Wittmann
Webmaster von Versicherungsantrag24 - Deinem 24 Stunden Online-Versicherungsmakler

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Denies22

unregistriert

2

Mittwoch, 25. Juni 2014, 07:55

Es ist doch sehr erstaunlich, dass die privaten Anbieter einer PKV immer noch die Notwendigkeit einer psychologischen Therapie nicht erkannt haben-----Vor allen in den letzten 10 Jahren...scheint mir sehr unrealistisch...da laut Statistik jeder 2 schon mal einen Psychologen aufgesucht hat----gilt dann die Sperre auch?

Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

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3

Donnerstag, 26. Juni 2014, 09:00

Hallo Denies22,

danke für Ihren Beitrag auf den ich Ihnen gerne wie folgt antworte:

Im Gegenteil!

Im Rahmen der sog. UNISEX-Einführung (gleichgeschlechtliche Beitragskalkulation) haben sich die meisten der Privaten Krankenversicherungsunternehmen auf Mindeststandards (diese enthalten auch Psychotherapie) in der Krankenvollversicherung geeinigt.
Diese wurden von dem PKV-Verband vorgeschlagen und in den meisten Fällen umgesetzt.

So werden in der Privaten Krankenvollversicherung diese Leistungen als Regelleistungsbestandteil angeboten!

In der Krankenvoll- und Zusatzversicherung hat der Krankenversicherer jedoch eine Pflicht das Versichertenkollektiv vor hohen und somit teuren Risiken zu schützen.
Tut er dieses nicht, stimmt in der Folge die Beitragskalkulation nicht mehr und es erfolgt eine Beitragserhöhung für alle.

Da speziell bei der Thematik Psychische Erkrankungen ein sehr hohes und teilweise ncht abschätzbares Kostenrisiko vorliegt, prüft man an dieser Stelle ganz genau und zwar um die bisher versicherten Mitglieder zu schützen!

Ich gebe Ihnen Recht, dass psychologische Behandlungen aus medizinischer Sicht oftmals eine gute Methode sind um eben diese Probleme in den Griff zu bekommen.
Das Thema Psyche ist jedoch so umfangreich, dass man jemanden mit einer Psychotherapie nach einem Todesfall nicht mit einem langjährig psychisch Erkrankten vergleichen kann.
Daher gibt es bei der Privaten Krankenversicherung natürlich die Einzelfallprüfung.

Freundliche Grüße

Mike Wittmann
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Mike Wittmann

Versicherungsantrag24

  • »Mike Wittmann« ist der Autor dieses Themas

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4

Freitag, 10. März 2017, 13:08

Verleichsrechner für die Krankenzusatzversicherung

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