Hallo Denies22,
danke für Ihren Beitrag auf den ich Ihnen gerne wie folgt antworte:
Im Gegenteil!
Im Rahmen der sog. UNISEX-Einführung (gleichgeschlechtliche Beitragskalkulation) haben sich die meisten der Privaten Krankenversicherungsunternehmen auf Mindeststandards (diese enthalten auch Psychotherapie) in der Krankenvollversicherung geeinigt.
Diese wurden von dem PKV-Verband vorgeschlagen und in den meisten Fällen umgesetzt.
So werden in der Privaten Krankenvollversicherung diese Leistungen als Regelleistungsbestandteil angeboten!
In der Krankenvoll- und Zusatzversicherung hat der Krankenversicherer jedoch eine Pflicht das Versichertenkollektiv vor hohen und somit teuren Risiken zu schützen.
Tut er dieses nicht, stimmt in der Folge die Beitragskalkulation nicht mehr und es erfolgt eine Beitragserhöhung für alle.
Da speziell bei der Thematik Psychische Erkrankungen ein sehr hohes und teilweise ncht abschätzbares Kostenrisiko vorliegt, prüft man an dieser Stelle ganz genau und zwar um die bisher versicherten Mitglieder zu schützen!
Ich gebe Ihnen Recht, dass psychologische Behandlungen aus medizinischer Sicht oftmals eine gute Methode sind um eben diese Probleme in den Griff zu bekommen.
Das Thema Psyche ist jedoch so umfangreich, dass man jemanden mit einer Psychotherapie nach einem Todesfall nicht mit einem langjährig psychisch Erkrankten vergleichen kann.
Daher gibt es bei der Privaten Krankenversicherung natürlich die Einzelfallprüfung.
Freundliche Grüße
Mike Wittmann