Hallo Anni,
vorab: Ab dem 01.12.2016 steht der Service von Versicherungsantrag24.de wieder vollständig zur Verfügung. Aktuell erfolgen keine Beratungen oder Vermittlungen von Versicherungen oder Bausparverträgen.
Ihre Frage möchte ich dennoch beantworten, da es sich um eine allgemeine Frage handelt.
Die Wartezeiten gelten ab dem Versicherungsbeginn, sofern der gewünschte / abgesicherte Tarif Wartezeiten vorsieht. Die Wartezeit hat somit nichts mit einer Bewilligungsfrist sondern vielmehr mit dem eigentlichen Beginndatum der Versicherung und der damit verbundenen Leistung zu tun. Weiter unten erfahren Sie weiteres zu den einzelnen Wartezeiten und für welche Fälle diese zu erfüllen sind.
Zu unterscheiden sind dabei zwei Arten von Wartezeiten:
1. Allgemeine Wartezeiten
Gelten grundsätzlich in den ersten drei Monaten ab Versicherungsbeginn für alle Leistungen. Die Wartezeit muss nicht erfüllt werden, sofern die Leistung aus einem Unfallereignis hervorgeht.
2. Besondere Wartezeiten
Gelten für die ersten acht Monate ab Versicherungsbeginn und gelten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung.
Warum gibt es Wartezeiten?
Wartezeiten sind eine Schutzfunktion für die Versichertengemeinschaft. Ansonsten wäre die Gefahr für den Versicherer und somit allen Versicherten groß, dass man sich erst versichert, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Im Extremfall könnten Sie ansonsten z. B. den Versicherungsschutz zum 01.12. eines Jahres abschließen, am 05.12. z. B. eine Zahnersatzmaßnahme durchführen lassen und bei einer Beitragsanpassung zum nächsten 01.01. den Vertrag wieder kündigen. Dieses Verhalten hätte schlechte Auswirkungen auf die Versichertengemeinschaft, denn diese müsste dieses Verhalten durch Ihre Beiträge entsprechend mittragen. Die Wartezeiten unterscheiden sich in Ihre Länge auch durch die damit verbundenen Kosten (eine Leistung für den Heilpraktiker ist z. B. in den meisten Fällen deutlich geringer als eine Maßnahme für einen hochwertigen Zahnersatz).
Einige Tarife sehen allerdings auch generell keine Wartezeiten vor, hier lohnt ein genauer Blick auf die Leistungsvoraussetzungen.
Ab dem 01.12.2016 stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Seite. Besuchen Sie Versicherungsantrag24.de ab dem 01.12.2016 gerne wieder!
Vielen Dank für Ihr Interesse und vorab für Ihre Geduld bis zum 01.12.2016!
Viele Grüße
Mike Wittmann
Ihr Ansprechpartner in Fragen der Privaten Krankenversicherung