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Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

Sie sind Beamtenanwärter oder Referendar bzw. treten eine solche Stelle in naher Zukunft an?

Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Beihilfe vom Bund oder Bundesland in dem Sie tätig sind. Der Beihilfeanspruch kann je nach Beihilfeverordnung variieren, jedoch beträgt er in den meisten Fällen für eine ledige Person ohne Kinder 50% für den ambulaten Bereich und 50% für den stationären Bereich. Einige Beihilfevorschriften sehen sogar 50% für stationäre Wahlleistungen wie z. B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor.

Da die Beihilfe nicht 100% der Gesundheitskosten trägt, entsteht eine Versicherungslücke die in der Privaten Krankenversicherung durch entsprechende Beihilfetarife sinnvoll ergänzt wird.

Profitieren Sie bis zur Erreichung des 34. Lebensjahres während Ihrer Ausbildung von günstigen Ausbildungstarifen; Lehramtsanwärter können sogar bis zum 38. Lebensjahr von diesen günstigen Ausbildunsbeiträgen profitieren.

Als besonderes Plus ist bei Absicherung einer PKV bei der SIGNAL Krankenversicherung a.G. unter anderem eine mögliche Beitragsrückgewähr von bis zu 6 Monatsbeiträgen zu nennen.

Sinnvoll ergänzt werden kann der Krankenvericherungsschutz durch ein Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld und Pflegetagegeld.

Fordern Sie sich noch heute Ihr unverbindliches Angebot zur Privaten Krankenversicherung an!

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