Private Krankenversicherung für Beamte
Sie sind Beamter oder ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger einer beihilfeberechtigten Person?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe vom Bund oder dem Bundesland in dem Sie wohnen. Der Beihilfeanspruch kann je nach Beihilfeverordnung variieren, jedoch beträgt er in den meisten Fällen für eine ledige Person ohne Kinder 50% für den ambulaten Bereich und 50% für den stationären Bereich. Einige Beihilfevorschriften sehen sogar 50% für stationäre Wahlleistungen wie z. B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor.
Für einen berücksichtigungsfähigen Angehörigen beträgt der Beihilfesatz in den meisten Fällen 70%, bei Kindern 80%.
Da die Beihilfe nicht 100% der Gesundheitskosten trägt, entsteht eine Versicherungslücke die in der Privaten Krankenversicherung durch entsprechende Beihilfetarife sinnvoll ergänzt wird.
Als besonderes Plus ist bei Absicherung einer PKV bei der SIGNAL Krankenversicherung a.G. unter anderem eine mögliche Beitragsrückgewähr von bis zu 6 Monatsbeiträgen zu nennen.
Anders als bei vielen anderen Gesellschaften können Sie Rechungen parallel zur Beihilfestelle und in Kopie an die SIGNAL schicken, somit erhalten Sie die Leistungen ohne lästige Verzögerungen binnen weniger Tage.
Sinnvoll ergänzt werden kann der Krankenvericherungsschutz durch ein Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld und Pflegetagegeld
Fordern Sie sich noch heute Ihr unverbindliches Angebot zur Privaten Krankenversicherung an!
Angebotsformular einblenden